Bundesrat spricht sich für weitere Finanzhilfen an Sportanlagen aus

Bern, 03.07.2019 - Ein subsidiäres Engagement des Bundes ist auch in Zukunft notwendig, um die Konkurrenzfähigkeit der Schweiz im Sport und bei der Austragung internationaler Grossveranstaltungen zu stärken. An seiner Sitzung vom 3. Juli 2019 hat der Bundesrat das VBS deshalb beauftragt, bis Ende 2020 eine weitere Botschaft für Finanzhilfen an Sportanlagen im Rahmen des Nationalen Sportanlagenkonzepts NASAK auszuarbeiten. Der Bedarf der Sportverbände an einer solchen Unterstützung geht aus einem Postulatsbericht hervor, den der Bundesrat verabschiedet hat.

Seit 1998 hat das Parlament im Rahmen des Nationalen Sportanlagenkonzepts NASAK wiederholt Investitionshilfen an den Bau ausgewählter Sportanlagen von nationaler Bedeutung zugestimmt. Bei diesen Krediten (NASAK 1 bis 4) wurden insgesamt 170 Millionen Franken gesprochen. Seither wurden in der ganzen Schweiz 105 Projekte mit total 143,5 Millionen Franken unterstützt. Die unterstützten Anlagen dienen sowohl dem leistungsorientierten Nachwuchssport als auch dem Spitzensport für Trainings, Wettkämpfe und teilweise für internationale Sportgrossanlässe. Das gesamte Investitionsvolumen belief sich auf 1.7 Milliarden Franken. Der durchschnittliche Beitragssatz des Bundes pro Projekt betrug rund 9 Prozent. Ende 2018 wurden die letzten Kredite vertraglich verpflichtet. 26.5 Millionen Franken wurden nicht beansprucht, weil die Projekte nicht realisiert wurden.

Weiterer Bedarf vorhanden

Im Hinblick auf das Ende von NASAK 4 hat das Parlament mit dem Postulat 16.4085 von Ständerat Claude Hêche den Bundesrat beauftragt, geeignete Massnahmen zu prüfen, um das auslaufende Subventionsprogramm zu ergänzen und damit sein Engagement für den Sport, den Spitzensport und leistungsorientierten Nachwuchssport weiterzuführen. Im Sommer 2017 hat das Bundesamt für Sport BASPO bei 45 Schweizer Sportverbänden von olympischen, paralympischen und nicht-olympischen Sportarten den Bedarf erhoben. 40 Sportverbände haben basierend auf ihren Förderkonzepten ihren Infrastrukturbedarf für die nächsten fünf bis zehn Jahre dargestellt. Wie aus dem Bericht «Sportanlagen von nationaler Bedeutung (NASAK): Stand der Programmumsetzung und Bedarfsabklärung» hervorgeht, ist der Bedarf weiterhin gross. Gemäss Schätzungen liegt das erforderliche Investitionsvolumen für die gemeldeten Anlagen zwischen 750 Millionen und 1,5 Milliarden Franken.

Ausgehend von diesen Ergebnissen, will der Bundesrat seine Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung weiterführen. Ein subsidiäres Engagement des Bundes ist auch in Zukunft notwendig, um die Konkurrenzfähigkeit der Schweiz im Sport und bei der Austragung internationaler Grossveranstaltungen zu stärken. Aus diesem Grund hat der Bundesrat das VBS beauftragt, bis Ende 2020 eine Botschaft für einen weiteren Kredit auszuarbeiten (NASAK 5). Bei diesen Arbeiten soll geprüft werden, welche der als Bedarf gemeldeten Vorhaben die Vorgaben des Sportförderungsgesetzes erfüllen und tatsächlich in absehbarer Zeit realisiert werden.

In Zukunft regelmässig aktualisieren

Zudem sollen in Zukunft das NASAK kontinuierlich aktualisiert und bei Bedarf - in der Regel alle vier Jahre - weitere Kreditbotschaften vorbereitet werden. Damit kann die Kontinuität und Planungssicherheit für die einzelnen Vorhaben erhöht werden und die Beitragsgesuche können unabhängig vom Zeitpunkt der Eingabe nach den geltenden Kriterien des NASAK beurteilt werden.


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