Der Bundesrat verabschiedet Bericht über systemrelevante Banken

Bern, 03.07.2019 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Juli 2019 den dritten Evaluationsbericht zu den systemrelevanten Banken verabschiedet. Darin kommt er zum Schluss, dass das Regulierungsmodell nicht grundlegend angepasst werden muss. Für die beiden Grossbanken sollen die Gone-concern-Kapitalanforderungen angepasst werden.

Die Notlage oder der Ausfall einer systemrelevanten Bank kann zu erheblichen Verwerfungen im Finanzsystem und zu negativen Folgen für die Gesamtwirtschaft führen. Die bestehenden Regeln des Bankengesetzes sollen verhindern, dass Banken mit Steuergeldern gerettet werden müssen. Der Bundesrat muss im Abstand von zwei Jahren prüfen, ob diese Bestimmungen den internationalen Standards entsprechen und wie das Ausland diese Standards umgesetzt hat. Seit 2015 verabschiedet der Bundesrat alle zwei Jahre einen Bericht hierzu.

Im vorliegenden dritten Bericht kommt der Bundesrat zum Schluss, dass der Schweizer Regulierungsansatz grundsätzlich mit den internationalen Entwicklungen im Einklang steht und daher keiner grundlegenden Anpassung bedarf.

Der Bundesrat erachtet es allerdings als notwendig, für Schweizer Einheiten der beiden Schweizer Grossbanken bei den Gone-concern-Kapitalanforderungen spezifische Anpassungen vorzunehmen. Zu diesem Zweck hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) am 5. April 2019 die Vernehmlassung zu einer Revision der Eigenmittelverordnung (ERV) eröffnet. Gone-concern-Kapitalanforderungen sollen sicherstellen, dass eine in Schwierigkeiten geratene Bank ohne finanzielle Mithilfe des Staates geordnet saniert und abgewickelt werden kann. Der Bundesrat sieht ausserdem Abklärungsbedarf beim Rabattsystem, bei der zeitlichen Staffelung von Bail-in-Bonds (Wandlung von Fremd- in Eigenkapital) sowie bei den Liquiditätsanforderungen für systemrelevante Banken.


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