Expertenbericht zur Corporate Governance: Bundesrat beschliesst Massnahmen

Bern, 26.06.2019 - Der Bundesrat hat an seiner Klausur vom 26. Juni 2019 den Expertenbericht zur Corporate Governance des Bundes diskutiert. Dieser kommt insgesamt zu einem positiven Befund, sieht in gewissen Bereichen aber Verbesserungspotenzial und gibt Empfehlungen dazu ab. Der Bundesrat hat auf dieser Basis verschiedene Massnahmen beschlossen. Zusätzlich erarbeitet der Bundesrat einen Postulatsbericht zum Thema Corporate Governance.

Der Bund steuert die bundesnahen Unternehmen über die Wahl des Verwaltungsrates, die Festlegung der strategischen Ziele sowie die diesbezügliche Berichterstattung. Aufgrund verschiedener Vorkommnisse (Postauto-Affäre, Cyber-Angriff auf RUAG, Datendiebstahl Swisscom) hat der Bundesrat letztes Jahr beschlossen, die Steuerung der bundesnahen Unternehmen extern überprüfen zu lassen. Der Fokus wurde auf die Unternehmen gerichtet, die überwiegend Dienstleistungen am Markt erbringen (Post, RUAG, SBB und Swisscom).

Die Experten unter der Leitung von Prof. Dr. Andreas Lienhard, Universität Bern, kommen in ihrem Bericht zu einem insgesamt positiven Fazit: Die Steuerung, der Informationsaustausch sowie das duale Eignermodell funktionierten gut und haben sich grundsätzlich bewährt. Das bestehende Instrumentarium reicht laut Bericht für die Wahrnehmung der Eignerrolle aus. Die Experten weisen mit verschiedenen Empfehlungen punktuell aber auch auf Optimierungspotenzial hin.

Vom Bundesrat beschlossene Massnahmen

Der Bundesrat hat diese Empfehlungen eingehend diskutiert und folgende Massnahmen beschlossen:

  • Die Rechenschaftspflicht der Unternehmen gegenüber dem Bund soll im Bereich Compliance ausgebaut werden. Die nächsten strategischen Ziele sollen entsprechend ergänzt werden.
  • Das Verfahren für die Wahl der Verwaltungsräte der bundesnahen Unternehmen soll gegenüber dem Bundesrat transparenter dargelegt werden. 
  • Der Informationsaustausch im Rahmen der jährlichen Eignergespräche zwischen den Unternehmen und dem Bund soll systematisiert werden. 
  • Das duale System mit der Aufgabenteilung zwischen dem Fachdepartement und dem Eidgenössischen Finanzdepartement (Eidgenössische Finanzverwaltung) wird rechtlich stärker verankert. 
  • Es soll zudem geprüft werden, wie die Eignerstellen des Bundes personell gestärkt werden können.

Weitere Empfehlungen der Experten sind bereits heute umgesetzt. Dazu gehören unter anderem die Empfehlungen, auf die Zustellung der Protokolle des Verwaltungsrates zu verzichten sowie Zurückhaltung bei informellen Kontakten zu wahren.

Auf eine generelle, im Voraus beschlossene Priorisierung der strategischen Ziele will der Bundesrat verzichten. Allenfalls erforderliche Abwägungen zwischen einzelnen Zielen sollen stattdessen situativ im Rahmen der Eignergespräche diskutiert werden. Die strategischen Ziele werden in der Regel für eine Periode von vier Jahren festgelegt. Während einer solchen Zeitperiode verändert sich das politische und wirtschaftliche Umfeld laufend. Es gehört zudem zu den Kernaufgaben des Verwaltungsrates, sich mit den unterschiedlichen Zielen auseinanderzusetzen.

Der Bundesrat arbeitet zusätzlich zum Expertenbericht zur Corporate Governance an einem Bericht zum Postulat Abate (18.4274). Das Postulat umfasst auch die Anstalten des Bundes und geht bezüglich des Untersuchungsgegenstandes über den Expertenbericht hinaus. Im Zentrum stehen nicht die Fragen des Steuerungsmodells und der Rollenteilung, sondern die Frage nach der richtigen Eignerstrategie und deren Umsetzung.


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