Air2030: Bundesrat verabschiedet Botschaft zu einem Planungsbeschluss über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge

Bern, 26.06.2019 - Der Bundesrat will, dass die Armee die Schweiz auch in Zukunft vor Angriffen aus der Luft schützen kann. Die heutigen Kampfflugzeuge erreichen aber spätestens um 2030 das Ende ihrer Nutzungsdauer. Um das Land und die Menschen weiterhin zu schützen, will der Bundesrat die Mittel erneuern. In seiner Sitzung vom 26. Juni 2019 hat er die Botschaft zu einem Planungsbeschluss über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Damit soll die Bevölkerung die Möglichkeit erhalten, in einer Grundsatzabstimmung über die Beschaffung zu entscheiden.

Der Bundesrat hat sich in den vergangenen Jahren mehrmals für die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge ausgesprochen. Zuletzt hat er am 15. Mai 2019 beschlossen, dass mit einem sogenannten Planungsbeschluss des Parlaments ein fakultatives Referendum zur grundsätzlichen Frage ermöglicht werden soll, ob neue Kampfflugzeuge beschafft werden sollen. Dabei hat der Bundesrat auch die Eckwerte dieses Planungsbeschlusses festgelegt und das VBS beauftragt, rasch eine Botschaft dazu vorzulegen.

Elemente des Planungsbeschlusses

Nun hat der Bundesrat diese Botschaft und den Entwurf des Planungsbeschlusses zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Der Planungsbeschluss enthält folgende Elemente:

• Der Bundesrat wird beauftragt, die Mittel zum Schutz des Luftraums mit der Beschaffung neuer Kampfflugzeuge zu erneuern.  Deren Einführung soll bis Ende 2030 abgeschlossen sein.
• Das Finanzvolumen für diese Beschaffung beträgt höchstens 6 Milliarden Franken (Stand Landesindex der Konsumentenpreise Januar 2018).
• Ausländische Unternehmen, die im Rahmen der Beschaffung Aufträge erhalten, müssen 60 Prozent des Vertragswertes durch die Vergabe von Aufträgen in der Schweiz (Offsets) kompensieren, nämlich 20 Prozent durch direkte Offsets und 40 Prozent durch indirekte Offsets im Bereich der sicherheitsrelevanten Technologie- und Industriebasis.
• Die Beschaffung wird der Bundesversammlung in einem Rüstungsprogramm beantragt.
• Die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge wird mit der parallel laufenden Beschaffung eines Systems der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite zeitlich und technisch koordiniert.
• Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.

Schutz vor Angriffen aus der Luft: Frage von grosser Tragweite

Rüstungsbeschaffungen werden üblicherweise von der Bundesversammlung abschliessend beschlossen, ohne Möglichkeit eines Referendums. Der Bundesrat will aber bei der Beschaffung neuer Kampfflugzeuge ein Referendum ermöglichen, zumal es um eine Frage von grosser Tragweite geht:

• Die vorhandenen Kampfflugzeuge stehen vor dem Ende ihrer Nutzungsdauer. Wenn sie nicht rechtzeitig ersetzt werden, wird die Schweiz nach 2030 ihren Luftraum nicht mehr schützen und noch weniger verteidigen können, und die Armee wird als Folge davon ihre Aufgaben gemäss Bundesverfassung und Militärgesetz nicht mehr erfüllen können. Der Schutz vor Angriffen in und aus dem Luftraum – durch Streitkräfte ebenso wie terroristische Gruppierungen – ist für die Sicherheit der Schweiz und ihrer Bevölkerung zentral, und es gehört zu den grundlegenden Aufgaben des Staates, für die Sicherheit der Bevölkerung zu sorgen.
• Die politische Bedeutung der Beschaffung wird dadurch unterstrichen, dass es über die beiden letzten Projekte zur Beschaffung von Kampfflugzeugen zu Volksabstimmungen kam, 1993 aufgrund einer Volksinitiative, 2014 aufgrund eines Referendums. Daraus entsteht zwar kein Rechtsanspruch auf einen direktdemokratischen Entscheid auf ein Referendum, aber eine politisch zu beachtende Erwartung.

Das Vorhaben wird sich über mehr als zehn Jahr erstrecken, was möglichst viel Planungssicherheit verlangt. Der Bundesrat will deshalb das Parlament – und die Bevölkerung – in einem frühen Stadium einbeziehen. Wenn das Parlament den Planungsbeschluss verabschiedet und das Referendum dagegen zustande kommt, werden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die grundsätzliche Frage abstimmen können, ob neue Kampfflugzeuge zum Ersatz aller derzeitigen Kampfflugzeuge (30 F/A-18 C/D und 26 F-5 E/F) beschafft werden sollen. Der Bundesrat wird nach der Abstimmung entscheiden, welches Kampfflugzeug beschafft werden soll. Diesen Ablauf hat auch das Parlament dem Bundesrat in einer Motion vorgegeben.

Beschaffung der bodengestützten Luftverteidigung erfolgt parallel

Das neue System zur bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite soll nach dem üblichen Verfahren beschafft werden, ohne Möglichkeit eines Referendums. Aufgrund der Wechselbeziehungen erfolgt die Beschaffung parallel und in zeitlicher und technischer Abstimmung mit den Kampfflugzeugen. Insgesamt sieht der Bundesrat für die neuen Mittel zum Schutz des Luftraums 8 Milliarden Franken vor. Hinzu kommen Beschaffungen für die übrigen Teile der Armee, unter anderem die Bodentruppen, die Cyber-Defence oder Führungssysteme. Für die Finanzierung all dieser Vorhaben räumt der Bundesrat der Armee insgesamt eine Wachstumsrate in der Grössenordnung von real 1,4 Prozent pro Jahr ein.


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