Internationale Frauenrechte in der Schweizer Rechtspraxis – Aktualisierung des EKF-Onlinetools zur Frauenrechtskonvention

Bern, 25.06.2019 - Das aktualisierte Onlinetool der Eidg. Kommission für Frauenfragen EKF gibt Auskunft zur Anwendung der UNO-Frauenrechtskonvention (CEDAW) in der Schweizer Rechtspraxis und enthält neue Urteile, direkte Links und aktualisierte Modellbeispiele.

Das CEDAW-Onlinetool ist ein innovatives Instrument zur Anwendung der UNO-Frauenrechtskonvention in rechtlichen Verfahren in der Schweiz. Es enthält Nützliches und Wissenswertes für die Anwaltspraxis, für Richter/innen und Rechtsberatende. 16 Modellbeispiele aus aktuellen Rechtsgebieten zeigen, wie die rechtliche Argumentation mit dem Übereinkommen aussehen kann, z.B. im Arbeits-, Ehe- oder Ausländerrecht oder im Bereich Häusliche Gewalt.

Das Übereinkommen CEDAW von 1979 gehört zu den universellen Menschenrechtskonventionen, die am meisten Vertragsstaaten zählen, darunter seit 1997 auch die Schweiz. Es schützt Frauen vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes; seine Bestimmungen sind für die Schweizer Behörden rechtsverbindlich.

Das Update (Stichdatum 1. Januar 2019) wurde von der EKF in Zusammenarbeit mit der Juristin und Menschenrechtsexpertin Erika Schläppi und einer externen Begleitgruppe von Fachfrauen erarbeitet.


Adresse für Rückfragen

Eidgenössische Kommission für Frauenfragen EKF
Schwarztorstrasse 51, 3003 Bern
www.frauenkommission.ch
ekf@ebg.admin.ch

Erika Schläppi, Frauen- und Menschenrechtskonsulentin, Tel. 031 332 95 60

Claudia Weilenmann, wiss. Mitarbeiterin EKF, Tel. 058 464 93 26

Sekretariat EKF, Tel. 058 462 92 75



Herausgeber

Kommissionen des EDI


Generalsekretariat EDI
http://www.edi.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-75553.html