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Veröffentlicht am 24. Juni 2019

Einschränkung des Zugangs zu nicht bewilligten Online-Spielangeboten

Bern, 24.6.2019 - Das neue Bundesgesetz über Geldspiele, das am 10. Juni 2018 von 72,9 % der Stimmberechtigten angenommen wurde, sieht vor, dass der Zugang zu in der Schweiz nicht bewilligten, online durchgeführten Geldspielen eingeschränkt wird. Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) und die Lotterie- und Wettkommission (Comlot) veröffentlichen auf ihren Internetseiten jeweils in ihrem Zuständigkeitsbereich eine Sperrliste (schwarze Liste) der Angebote, zu denen der Zugang gesperrt ist.