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Veröffentlicht am 24. Juni 2019

Usbekistan: Bundesanwaltschaft zieht über 130 Millionen Franken zur Rückerstattung ein

Bern, 24.6.2019 - Die Bundesanwaltschaft (BA) konnte die Existenz einer Struktur nachweisen, die die Entgegennahme von Bestechungsgeldern vorwiegend ausländischer Gesellschaften bezweckte, die damit die Etablierung oder Fortsetzung ihrer Tätigkeit auf dem usbekischen Markt sicherten. Die Struktur wusch danach die Gelder im Ausland, insbesondere in der Schweiz. Die Ergebnisse der im Rahmen einer über sechs Jahre dauernden komplexen Strafuntersuchung ermöglichen heute eine erste Verurteilung und die Einziehung von über 130 Millionen Franken im Hinblick auf ihre Rückerstattung.