Basel II: Bundesrat heisst die neue Eigenmittelverordnung gut

Bern, 29.09.2006 - Der Bundesrat hat heute die neue Eigenmittelverordnung für Banken und Effektenhändler gutgeheissen und auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt. Mit der Verordnung wird die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht im Juni 2004 verabschiedete neue Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) in nationales Recht umgesetzt. Basel II zielt auf eine vollständigere und differenziertere Erfassung der mannigfaltigen Risiken des Bankbetriebs und die daraus abgeleiteten Eigenkapitalanforderungen. Dies verstärkt die Solidität der Banken und trägt zur Stabilität des Finanzsystems bei.

Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat Basel II im Juni 2004 verabschiedet. Seither haben weltweit alle Länder mit wichtigen Finanzplätzen damit begonnen, Basel II in nationales Recht umzusetzen. So auch die Schweiz. Hierzu sind auf Gesetzesstufe keine Anpassungen notwendig. Alle wesentlichen Elemente der Umsetzung regelt der Bundesrat auf Verordnungsstufe. Unter der Federführung der Eidgenössischen Bankenkommission hat eine Arbeitsgruppe, in der sämtliche von der neuen Regulierung direkt betroffenen Kreise vertreten waren, den Entwurf für die Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung für Banken und Effektenhändler (Eigenmittelverordnung, ERV) ausgearbeitet.

Mit Basel II wird eine differenzierte Menüwahl verschiedener Methoden zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen für die diversen Risiken eingeführt. Dies trägt den verschiedenen Bedürfnissen der Banken Rechnung, ohne in den Wettbewerb der Banken untereinander einzugreifen. Die Regelung für die international tätigen Banken entspricht derjenigen der EU. Damit werden auch im grenzüberschreitenden Verhältnis Wettbewerbsverzerrungen vermieden. Die adäquatere Abstufung von Eigenmittelanforderungen wird die Sicherheit der Bankbranche weiter verbessern.

Basel II zeichnet sich gegenüber dem früheren Regelwerk durch eine differenziertere Regulierung aus. Mit dem Wechsel zu Basel II sind daher keine negativen Auswirkungen auf die Kreditvergabepolitik der Banken verbunden, insbesondere auch nicht im Firmenkundenkredit- und Retailgeschäft. Somit dürften die makroökonomischen Auswirkungen von Basel II gering sein.

Im Einklang mit der EU-Praxis ist es den Banken gestattet, im Laufe von 2007 auf Basel II umzustellen. Daher wird die neue Eigenmittelverordnung auf 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt.


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