Schweiz und Niederlande unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen

Bern, 12.06.2019 - Die Schweiz und die Niederlande haben am 12. Juni 2019 in Den Haag ein Änderungsprotokoll zum Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (DBA) unterzeichnet. Das Protokoll setzt die Mindeststandards in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um. Es präzisiert zudem einige Begriffe und passt das DBA an die aktuelle Vertragspolitik der beiden Staaten an.

Das Änderungsprotokoll enthält insbesondere eine Missbrauchsklausel, die auf den hauptsächlichen Zweck einer Gestaltung oder eines Geschäfts abstellt und damit sicherstellt, dass das DBA nicht missbräuchlich in Anspruch genommen wird. Das DBA präzisiert zudem den Begriff der Vorsorgeeinrichtung und schafft ein nicht ausschliessliches Recht des Quellenstaates zur Besteuerung der Renten und Ruhegehälter.

Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben den Abschluss des Änderungsprotokolls positiv aufgenommen. Bevor es in Kraft treten kann, muss es von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden.


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