Der Zugang zu gewissen Märkten des Bundes ist beschränkt

Bern, 07.06.2019 - Der Bundesrat hat am 7. Juni 2019 den Bericht «Zugang zu geschlossenen Märkten des Bundes» in Erfüllung eines vom Parlament überwiesenen Postulats verabschiedet. Der Bericht enthält insbesondere die wichtigsten Schlussfolgerungen einer vom SECO in Auftrag gegebenen Studie über die Zugangsverfahren zu den geschlossenen Märkten des Bundes.

Der Zugang zu gewissen Märkten des Bundes ist aus faktischen oder regulatorischen Gründen beschränkt. Es handelt sich vor allem um Märkte, für die Konzessionen oder Leistungsaufträge vergeben werden (z.B. Brennereikonzessionen, Funkkonzessionen, Leistungsaufträge im Autoverlad). Die vom SECO in Auftrag gegebene Studie hat die Zugangsverfahren von sechzehn verschiedenen Märkten des Bundes untersucht, um zu prüfen, ob sie ein den Grundsätzen der Fairness, Transparenz und Nichtdiskriminierung entsprechendes Verfahren zur Auswahl der potenziellen Anbieter garantieren.

Der Bericht des Bundesrates vom 7. Juni 2019 in Erfüllung des Postulates Caroni 15.3398 «Faires Verfahren beim Zugang zu geschlossenen Märkten des Bundes» vermittelt einen Überblick über die wichtigsten Diskussionspunkte und die Schlussfolgerungen der in Auftrag gegebenen Studie und gibt zudem die Meinung des Bundesrates zu den einzelnen untersuchten Marktzugangsverfahren wieder.

Der Bundesrat hat die Ergebnisse und Schlussfolgerungen der Studie zur Kenntnis genommen. Er ist sich bewusst, dass bestimmte Zugangsverfahren verbessert werden könnten, um mehr Transparenz und Chancengleichheit sowie eine diskriminierungsfreie Behandlung der konkurrierenden Anbieter sicherzustellen. Es gibt jedoch kein ideales Einheitsmodell für alle Zugangsverfahren: Bei jeder Verfahrensänderung, die geprüft werden soll, ist jeweils auch eine entsprechende Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen.

Vor diesem Hintergrund schlägt der Bundesrat vorerst keine gesetzgeberischen Massnahmen vor, hat aber den zuständigen Departementen den Auftrag erteilt, bis Ende 2020 die im Bericht erwähnten Verfahren beim Zugang zu geschlossenen Märkten zu überprüfen. Nach Abschluss dieser Überprüfungsphase wird der Bundesrat entscheiden, ob er eine Gesetzesrevision zur Marktzugangsverbesserung vorschlägt.


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