BAV erteilt Baubewilligung für den Bahnhof Lausanne

Bern, 04.06.2019 - Das Bundesamt für Verkehr hat grünes Licht für den Umbau des Bahnhofs Lausanne gegeben. Am 3. Juni 2019 hat das Amt den involvierten Parteien seine Plangenehmigungsverfügung (Baubewilligung) übermittelt. Ziel dieses Umbauprojekts ist insbesondere die Verlängerung der Perrons, damit zwischen Genf und der Ostschweiz längere Fernverkehrszüge mit einem grösseren Sitzplatzangebot eingesetzt werden können.

Das Dossier, das die SBB als Bauherrin beim Bundesamt für Verkehr (BAV) eingereicht hat, sieht mehrere bauliche Massnahmen vor. Ergänzend zur Verlängerung der Perrons auf 420 Meter werden die Personenanlagen so angepasst, dass sie das steigende Passagieraufkommen bewältigen können. Zudem werden die Perronflächen verbreitert, und es entstehen drei neue und breitere Personenunterführungen, die den direkten Zugang zur Metro ermöglichen. Für die Arbeiten werden knapp 1,3 Milliarden Franken veranschlagt. Davon werden 900 Millionen vom Bund getragen. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben der Finanzierung durch den Bund mit der Annahme der Vorlage über die Finanzierung und den Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) im Februar 2014 zugestimmt.

Der Umbau des Bahnhofs Lausanne ist ausserordentlich komplex. Dies ist einerseits durch die Grösse des Projekts und das städtische Umfeld, in dem es entsteht, bedingt und andererseits durch seine Verzahnung mit anderen Eisenbahnprojekten und Vorhaben Dritter, in die mehrere Akteure involviert sind. Während der ersten öffentlichen Auflage gingen gegen die vorgesehenen Umbauarbeiten rund 70 Einsprachen beim BAV ein. Daraufhin konnten verschiedene Projektelemente (insbesondere im Zusammenhang mit den Flächen unter dem Bahnhofsplatz und der Südseite des Bahnhofsgebäudes) optimiert werden. Das Projekt wurde deswegen zweimal geändert und erneut öffentlich aufgelegt. Insgesamt gingen 30 Einsprachen gegen das geänderte Vorhaben ein.

Die Einsprachen hatten im Wesentlichen die Auswirkungen der Baustelle auf das Stadtquartier zum Gegenstand. In die Baubewilligung hat das BAV eine Reihe von Auflagen in Bezug auf den Umweltschutz und auf technische Aspekte des Projekts integriert. Gegen die Plangenehmigungsverfügung des Amtes kann beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden.

Der Komplettumbau des Bahnhofs Lausanne ist eines der wichtigsten Vorhaben des Gesamptprojekts Léman 2030. Dieses Projekt umfasst zahlreiche Bauprojekte entlang der Linie Lausanne–Genf, mit denen die Kapazitäten und das Angebot auf dieser Achse und darüber hinaus erhöht werden. Seit Juni 2016 und dem Baustart der neuen elektronischen Sicherungs- und Betriebslenkungsanlage (Stellwerk) wurden in der Umgebung des Bahnhofs Lausanne mehrere weitere Bauarbeiten in Verbindung mit dem Projekt Léman 2030 in Angriff genommen.


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