Unterschiedliche steuerliche Behandlung von Grundstückgewinnen

Bern, 29.05.2019 - Ein im Auftrag des Nationalrats erstellter Bericht des Bundesrats zeigt fünf Varianten auf, wie eine Annäherung an die rechtsformneutrale Besteuerung von Grundstückgewinnen erreicht werden könnte. Der Bundesrat hat den Bericht an seiner Sitzung vom 29. Mai 2019 gutgeheissen.

Grundstücksgewinne von Unternehmen werden beim Bund und in den Kantonen unterschiedlich besteuert, sei es mittels Einkommens- bzw. Gewinnsteuer oder Grundstückgewinnsteuer. In beiden Systemen erfolgt die Besteuerung nicht rechtsformneutral. Das heisst, es bestehen Unterschiede in der Besteuerung je nach Rechtsform des Grundstückeigners.

Der Bericht zeigt fünf Varianten auf, wie die unterschiedliche Besteuerung von Grundstückgewinnen zumindest gemildert werden könnte. Eine Empfehlung gibt der Bericht nicht ab. So würde die Anrechnung der Gewinnsteuer auf die Einkommenssteuer der Anteilsinhaber eine Annäherung an die Rechtsformneutralität ermöglichen. Eine weitere Option wäre die Erhöhung des Teilbesteuerungsmasses auf Beteiligungserträgen. Alternativ könnte der Anwendungsbereich der privilegierten Liquidationsbesteuerung ausgedehnt werden, wobei im Gegenzug das Steuerbelastungsniveau aus der Besteuerung von Liquidationsgewinnen angehoben werden müsste. Auch der Wechsel vom dualistischen zum monistischen System (Erfassung mit der Grundstückgewinnsteuer in allen Kantonen und beim Bund) würde die unterschiedliche Steuerbelastung mildern. Schliesslich könnte eine Annäherung der Steuerbelastung über eine Streichung der Sozialversicherungsbeiträge auf Grundstückgewinnen selbständig Erwerbender erfolgen.

Der Bericht erfüllt das Postulat 17.3359 der WAK-N «Besteuerung von Grundstücken im Geschäftsvermögen mit unterschiedlicher Eigentümerschaft».


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