Bundesrat verabschiedet Bericht zum Einkaufstourismus

Bern, 29.05.2019 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Mai 2019 einen Bericht verabschiedet, in dem er verschiedene Massnahmen zur Eindämmung des Einkaufstourismus analysiert. Er kommt zum Schluss, dass sich der Einkaufstourismus nur sehr bedingt mit Massnahmen an der Grenze beeinflussen lässt. Vielmehr sieht er in den bereits eingeleiteten Schritten zur Bekämpfung der Hochpreisinsel Schweiz einen Weg, dem Phänomen zu begegnen.

Mit verschiedenen parlamentarischen Vorstössen wurde der Bundesrat aufgefordert, Massnahmen zur Reduktion der Auswirkungen des Einkaufstourismus wie fehlende Steuergleichbehandlung, Umsatzeinbussen des schweizerischen Detailhandels und Steuerausfälle umzusetzen. In seinem Bericht in Erfüllung des Postulats 17.3360 der Finanzkommission des Nationalrates «Auswirkungen der Frankenüberbewertung auf die Mehrwertsteuer» analysiert der Bundesrat verschiedene Lösungsvorschläge und zeigt mögliche Massnahmen auf.

Alle im Bericht analysierten Massnahmen haben Vor- und Nachteile. Eine ideale Lösung existiert nicht. Da der Hauptgrund für den Einkaufstourismus die hohen Preise in der Schweiz im Vergleich zum benachbarten Ausland sind, lässt sich der Einkaufstourismus nur sehr bedingt mit Massnahmen an der Grenze beeinflussen. Selbst mit der Umsetzung der im Bericht aufgezeigten Massnahmen wäre die Preisdifferenz zum Ausland nicht beseitigt. Deshalb, und weil die weiteren Vorteile des Einkaufens im Ausland wie Produktevielfalt und andere Annehmlichkeiten bleiben, dürften die Konsumentinnen und Konsumenten auch bei einem schärferen Einfuhrregime zum Einkaufen ins Ausland fahren.

Obwohl mit gewissen Massnahmen an der Grenze die Steuergleichbehandlung erhöht werden könnte, kommt der Bundesrat aufgrund der geringen Wirkung und der bereits eingeleiteten Schritte zur Bekämpfung der Hochpreisinsel Schweiz zum Schluss, dass solche Massnahmen nicht erforderlich und auch nicht zielführend sind.


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