Bundesrat empfiehlt Annahme des Bundesgesetzes Ostzusammenarbeit

Bern, 26.09.2006 - Der Bundesrat hat am Dienstag in Flims das Bundesgesetz Ostzusammenarbeit zur Annahme empfohlen. Die Ostzusammenarbeit ist ein wichtiges Instrument schweizerischer Interessenpolitik in Europa. Die Schweizer Steuerzahler werden nicht zusätzlich belastet. Die Abstimmung findet am 26. November 2006 statt. Der Bundesrat wurde durch die Bundesrätinnen Micheline Calmy-Rey und Doris Leuthard sowie durch Bundesrat Hans-Rudolf Merz vertreten.

Das eidgenössische Parlament hat das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas im März dieses Jahres mit deutlichem Mehr angenommen. Das Gesetz ist auf zehn Jahre befristet und erneuert die Rechtsgrundlage der traditionellen schweizerischen Osthilfe für die ehemals kommunistischen Staaten Osteuropas. Zudem ist es die Grundlage für einen Beitrag zugunsten der zehn neuen EU-Staaten mit dem Ziel, die wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU abzubauen (Erweiterungsbeitrag).


Bundesrätin Micheline Calmy-Rey unterstrich die europapolitische Bedeutung der Vorlage: Ein solidarischer schweizerischer Beitrag zur Lastenteilung beim Aufbau Osteuropas sei eine Investition in den Erfolg des bilateralen Weges und eine wichtige Voraussetzung für eine effiziente Interessenpolitik gegenüber der EU.


Sie wies darauf hin, dass es bei der Abstimmung nicht nur um den Erweiterungsbeitrag gehe, sondern auch um die Fortsetzung der traditionellen Ostzusammenarbeit. Diese leistet die Schweiz seit Fall der Berliner Mauer. Dank ihrer Qualität findet sie internationale Beachtung und stärkt das Ansehen der Schweiz. Indem die Schweizer Unterstützung Chancen vor Ort schafft, hilft sie mit, sicherheitspolitische Risiken wie illegale Immigration und Umweltprobleme zu verringern.


Keine zusätzlichen Steuern
Die Vorsteherin des Volkswirtschaftsdepartements, Doris Leuthard, betonte, dass die Ostzusammenarbeit auch Chancen für Schweizer Unternehmer sowie Arbeitsplätze schaffe. Mit dieser Unterstützung würden zunehmend interessante Handelspartner aufgebaut, mit denen die Schweiz bereits heute Exportüberschüsse in Milliardenhöhe erwirtschaftet.


Bundesrätin Doris Leuthard ging auch auf die Folgen einer Ablehnung ein: Ein Nein würde dem Ansehen der Schweiz und deren Wirtschaftsinteressen schaden. Die schweizerischen Aufbauarbeiten in Osteuropa wären gefährdet. Und eine Verschlechterung der Beziehungen zur EU könnte angesichts der engen wirtschaftlichen Verflechtung rasch schädliche Folgen haben.


Finanzminister Hans-Rudolf Merz erörterte die Finanzierung des Erweiterungsbeitrags. Entscheidend sei, dass für die Schweizer Steuerzahler keine zusätzliche Belastung entstehe und der Bund auch keine neuen Schulden eingehe. Von den nötigen Kürzungen sei die Entwicklungshilfe für die ärmsten Länder Afrikas, Asiens und Lateinamerikas ausgenommen.


Adresse für Rückfragen

Adrian Sollberger,
Integrationsbüro EDA/EVD,
Tel. 079 301 62 84

Thomas Jenatsch,
DEZA,
Tel. 079 300 48 63

Hugo Bruggmann,
SECO,
Tel. 031 322 37 64



Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home.html

Staatssekretariat für Wirtschaft
http://www.seco.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-7497.html