Marktüberwachung 2018 – Mängelquote bei elektrischen Erzeugnissen auf Vorjahresniveau

Fehraltorf, 06.05.2019 - Jedes siebte der im Jahr 2018 durch das Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI überprüften elektrischen Erzeugnisse wies Mängel auf. Es mussten 80 Verkaufsverbote ausgesprochen werden. Zusätzlich wurden 9 Rückrufe und Sicherheitsinformationen von Produkten aus den Bereichen Haushalt, Wohnen und IT öffentlich aufgeschaltet.

Die Marktüberwachung durch das ESTI wird schweizweit durchgeführt und erfolgt gemäss der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV; SR 734.26). Elektrische Erzeugnisse für Haushalt, Büro, Gewerbe und Industrie werden stichprobenweise auf ihre Konformität und Sicherheit hin überprüft.

1598 Erzeugnisse wurden anlässlich von Besuchen bei Grossverteilern, Fachmärkten, Herstellern, Messen sowie im E-Commerce für die Überprüfung erfasst. Überprüfungen erfolgten auch aufgrund von Meldungen von Konsumenten und von Fachpersonen aus dem Elektrobereich.

Gesamthaft wurden 232 Erzeugnisse mit Mängeln erfasst, was 14% aller kontrollierten elektrischen Erzeugnisse entspricht. Darin enthalten sind 110 Erzeugnisse mit sicherheitstechnischen Mängeln, welche zu Gefahren für Stromschläge, Verbrühungen, Verletzungen durch Glassplitter, Überhitzungen und Brandgefahr führen können.

Bei einer möglichen Gefährdung von Personen kann das ESTI das Bereitstellen eines Erzeugnisses auf dem Markt verbieten. 2018 mussten deshalb 80 Verkaufsverbote ausgesprochen werden. Besonders betroffen waren Haushaltgeräte, Steckdosenleisten, Akkus, Ladegeräte für Laptops und Smartphones, aber beispielsweise auch Kabeldurchführungsplatten, Lüfter, Leuchten und Pumpen für den industriellen Einsatz.

Der Verkauf von elektrischen Geräten mit unzulässigen ausländischen Steckern (beispielsweise Schuko-Stecker) ist in der Schweiz grundsätzlich verboten, da beim Versuch des Einsteckens in die Steckdose oder durch unsachgemässe Abänderungen an der Steckverbindung spannungsführende Teile berührt werden können. Konsumenten sollten solche Geräte zurückweisen und können dem ESTI dazu eine Meldung erstatten.

Konsumenten sollten überdies vorsichtig sein bei Online-Einkäufen von unüblich preisgünstigen elektrischen Geräten direkt aus Fernost. Teilweise sind solche Geräte Nachahmer-Produkte, welche gerade im längeren Betrieb aufgrund von elektrisch minderwertigen Bauteilen und einer vereinfachten Bauweise unsicher werden können (z.B. Brandgefahr).

In 28 Fällen haben Hersteller und Händler aufgrund des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG) in Zusammenarbeit mit dem ESTI betroffene Produkte vom Markt genommen. In 9 Fällen wurden Rückrufe und Sicherheitsinformationen zudem auf der Website des Büros für Konsumentenfragen BFK veröffentlicht. Dies betraf Stehleuchten, Deckenleuchten, Netzteile, Reiseadapter, Wasserkocher, Haarschneider, Fritteusen und Akkus von Notebooks.

Konsumentinnen und Konsumenten sollten beim Kauf von elektrischen Geräten auf einen korrekten Schweizer Stecker, einen erreichbaren und kompetenten Kundendienst, aussagekräftige Bedienungsanleitungen und auf am Gerät angebrachte Prüfzeichen achten. Ein anerkanntes Schweizer Prüfzeichen ist beispielsweise das Sicherheitszeichen des ESTI. Geräte mit dem Sicherheitszeichen sind unter www.esti.admin.ch veröffentlicht. Geräte mit anerkannten Prüfzeichen weisen höhere Ansprüche an die Produktesicherheit nach und bieten Konsumenten damit einen Mehrwert.


Adresse für Rückfragen

Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI
Marktüberwachung
Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf
Auskunft: 044 956 12 30, Peter Fluri
mub.bs.info@esti.ch
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