Bundesanwaltschaft: Tätigkeitsbericht 2018

Bern, 29.04.2019 - Wie aus ihrem Tätigkeitsbericht 2018 hervorgeht, bearbeitet die Bundesanwaltschaft (BA) zunehmend komplexere und umfangreichere Strafuntersuchungen und Rechtshilfeverfahren in einem global vernetzten Umfeld. Entsprechend hat auch die Bedeutung von Rechtshilfeersuchen zugenommen. Diese Rahmenbedingungen erfordern von der BA eine verstärkte Zusammenarbeit auf nationaler und internationaler Ebene sowie eine interdisziplinäre Arbeitsweise mit spezialisierten Task Forces.

Per Ende 2018 waren bei der BA insgesamt 407 (Vorjahr: 478) Strafuntersuchungen hängig. Die Anzahl der Untersuchungen, die älter als zwei Jahre sind, konnte auf 205 (234) abgebaut werden. Neu eröffnet wurden 182 (237) Strafuntersuchungen. Im Berichtsjahr überwies die BA dem Bundesstrafgericht 10 Anklagen (21) sowie 13 (25) Strafbefehle als Anklage im ordentlichen Verfahren und stellte 170 (788) Strafbefehle aus. Dieser Rückgang ist vorwiegend auf den Wegfall des Massengeschäfts der Vignetten-Verfahren zurückzuführen, welche seit dem 1. Januar 2018 in kantonale Kompetenz fallen. Zudem wurden 2018 von der BA und dem Bundesstrafgericht Vermögenseinziehungen / Ersatzforderungen in der Gesamthöhe von 791 Millionen Franken verfügt (245).

Von zunehmender Bedeutung ist die Bearbeitung von internationalen Rechtshilfeersuchen: So waren per Ende 2018 insgesamt 313 (307) Rechtshilfeverfahren hängig. 223 (187) Rechtshilfeersuchen wurden abgeschlossen und 233 (167) neue Rechtshilfeersuchen sind eingegangen.

Insgesamt bearbeitete die BA im Berichtsjahr 1832 (1161) Eingänge verschiedenster Art.

Internationale Ausrichtung der Fälle und der Zusammenarbeit
Als Strafverfolgungsbehörde des Bundes bearbeitet die BA zunehmend komplexere und umfangreichere Strafuntersuchungen und Rechtshilfeverfahren in einem global vernetzten Umfeld. Diese Rahmenbedingungen und Anforderungen erfordern eine fortlaufende Anpassung der Arbeitsweise der Strafverfolgungsbehörden. Neben verschiedenen Bereichen des Strafrechts, die sich zu eigentlichen Verbundaufgaben von Bundes- und Kantonsbehörden entwickelt haben, ist auch eine stärkere internationale Vernetzung und Zusammenarbeit unabdingbar – nicht zuletzt im Bereich der Rechtshilfe. Zudem werden vermehrt Einvernahmen per Video durchgeführt und umfangreiche Fallkomplexe von interdisziplinär ausgerichteten Verfahrensteams geleitet, so genannten Task Forces.

Fälle im Interesse der Öffentlichkeit
Bei der BA waren per Ende 2018 insgesamt mehr als 700 Strafuntersuchungen und Rechtshilfeverfahren hängig. Die umfangreichsten, aufwändigsten und öffentlichkeitswirksamsten Fallkomplexe waren auch im Berichtsjahr erneut die Untersuchungen im Zusammenhang mit Petrobras/Odebrecht, 1MDB und Fussball.

Auf mediale Aufmerksamkeit stiessen neben diesen grossen Fallkomplexen insbesondere die Deliktsfelder Staatsschutz, Terrorismusbekämpfung, kriminelle Organisationen, Insiderhandel, Völkerstrafrecht und Cyberkriminalität sowie verschiedene Strafuntersuchungen aus diesen Bereichen.    

Anmerkung zu den Koordinationstreffen zwischen den Organisationsspitzen von BA und FIFA im thematischen Umfeld des Untersuchungskomplexes zum Fussball:
Die Bundesanwaltschaft (BA) legte im November 2018 zwei Koordinationstreffen aus dem Frühjahr 2016 zwischen Bundesanwalt Michael Lauber und dem damals neu gewählten FIFA-Präsidenten Gianni Infantino offen. Daraufhin gab die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) Ende 2018 eine Empfehlung an die BA ab, übergeordnete Treffen im Sinne der Nachvollziehbarkeit künftig zu dokumentieren, auch wenn sie keinen Bezug zu einer Strafuntersuchung haben. Die 2019 erfolgte Umsetzung dieser Empfehlung fällt nicht in das Berichtsjahr 2018 und ist somit nicht Bestandteil des Tätigkeitsberichts 2018.


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