Ausländer- und Asylgesetz gutgeheissen

Bern, 24.09.2006 - Die Schweizer Bevölkerung und sämtliche Kantone haben das neue Ausländergesetz und das revidierte Asylgesetz mit rund 68 % Ja-Stimmen gutgeheissen. Damit folgt der Souverän den Vorschlägen von Bundesrat und Parlament zur Wahrung der humanitären Tradition der Schweiz und zur entschiedenen Bekämpfung von Missbräuchen im Ausländer- und Asylbereich. Die Behörden auf allen Stufen sind jetzt verpflichtet, die vom Schweizer Volk gutgeheissenen Bestimmungen konsequent durchzusetzen. Der Bundesrat wird an einer der nächsten Sitzungen über die Inkraftsetzung der einzelnen Bestimmungen beschliessen.

Neues Ausländergesetz
Mit dem neuen Ausländergesetz wird die Zulassung zum Arbeitsmarkt für Personen ausserhalb der EU und der EFTA beschränkt auf besonders qualifizierte Arbeitskräfte. Damit erhält die Schweizer Wirtschaft – primär aus dem EU- und EFTA-Gebiet – die Arbeitskräfte, die sie benötigt. Durch die Beschränkung auf Spezialisten aus der übrigen Welt soll erreicht werden, dass Arbeitslosigkeit und eine starke Belastung der Sozialwerke vermieden werden. Das Gesetz stellt den Verantwortlichen die erforderlichen Massnahmen zur besseren Integration von Ausländerinnen und Ausländern zur Verfügung. Die Missbräuche – vor allem im Schlepperwesen, bei Scheinehen und bei illegalem Aufenthalt – können damit besser bekämpft werden. Dem Bundesrat wird – nach Absprache mit den Kantonen – vorgeschlagen, das Gesetz auf den 1. Januar 2008 in Kraft zu setzen.

Revidiertes Asylgesetz
Mit der Annahme des revidierten Asylgesetzes wird der Aufenthalt für tatsächlich verfolgte Menschen in der Schweiz wie bisher gewährleistet. Mit dem beschleunigten Verfahren für Asylsuchende ohne Identitätspapiere entfällt jedoch der Anreiz, vorhandene Ausweispapiere zu vernichten und nicht mit den Behörden zusammen zu arbeiten. Die Schweiz wird für den Asylmissbrauch weniger attraktiv. Die grosszügige Sozialhilfe für abgewiesene Asylsuchende fällt weg. Ebenso erhalten die Kantone die benötigten Instrumente, um illegal anwesende Personen wegzuweisen. Personen, die voraussichtlich länger in der Schweiz bleiben werden, erhalten besseren Zugang zur Erwerbstätigkeit, was die Integration fördert. Mit der neuen Härtefallregelung erhalten die Kantone die Möglichkeit, in schwierigen Fällen gut integrierte und längere Zeit in der Schweiz lebenden Personen den weiteren Aufenthalt zu ermöglichen. Dem Bundesrat wird – nach Absprache mit den Kantonen – vorgeschlagen, einen ersten Teil des revidierten Asylgesetzes bereits auf den 1. Januar 2007, die übrigen Bestimmungen auf den 1. Januar 2008 in Kraft zu setzen.

Mit der Annahme dieser beiden Gesetze und der entsprechenden Durchsetzung wird die Schweiz eine verantwortungsvolle Ausländer- und Asylpolitik betreiben können.


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