Bundesrat wird die Schlussfolgerungen aus Bundesgerichtsurteil ziehen
Bern, 10.4.2019 - Der Bundesrat hat das Urteil des Bundesgerichts im Beschwerdeverfahren betreffend die eidgenössische Volksabstimmung vom 28. Februar 2016 über die Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» zur Kenntnis genommen. Er wartet die schriftliche Urteilsbegründung ab, wird diese analysieren und die notwendigen Schritte einleiten.