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Veröffentlicht am 10. April 2019

Bundesrat wird die Schlussfolgerungen aus Bundesgerichtsurteil ziehen

Bern, 10.4.2019 - Der Bundesrat hat das Urteil des Bundesgerichts im Beschwerdeverfahren betreffend die eidgenössische Volksabstimmung vom 28. Februar 2016 über die Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» zur Kenntnis genommen. Er wartet die schriftliche Urteilsbegründung ab, wird diese analysieren und die notwendigen Schritte einleiten.