Vorsorgereglement des Vorsorgewerks PUBLICA angepasst

Bern, 10.04.2019 - An seiner Sitzung vom 10. April 2019 hat der Bundesrat Änderungen im Vorsorgereglement des Vorsorgewerks PUBLICA genehmigt. Diese wurden vom paritätischen Organ beschlossenen und treten am 1. Mai 2019 in Kraft.

Bei der Pensionskasse PUBLICA sind mehrere Arbeitgeber angeschlossen, die jeweils eigene Vorsorgewerke bilden. So verfügt auch die PUBLICA selbst über ein eigenständiges Vorsorge­werk mit einem dazugehörigen paritätischen Organ. Dieses hat Änderungen im Vorsorge­reglement beschlossen.

Um die Weiterbeschäftigung von Personen nach Erreichen des Pensionierungsalter zu er­leichtern, wurden im Vorsorgereglement die Sparbeitragssätze ab 65 Jahren angepasst. Ausserdem können sich neu auch Personen über 65 Jahren einkaufen, um damit ihre persönliche Vorsorge zu optimieren. Zudem wurde die Berechnung der Alters-Kinderrente gemäss Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen-  und Invalidenvorsorge (BVG) angepasst und Bestimmungen zur Berufsinvalidität gestrichen.


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