Kaffee-Pflichtlager in Frage gestellt

Bern, 10.04.2019 - Der Bundesrat hat am 10. April 2019 die Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln eröffnet. Vorgesehen ist die Aufhebung der Lagerpflicht beim Kaffee. Zudem wird die Pflichtlagerhaltung von Reis mit den internationalen handelsrechtlichen Regeln in Einklang gebracht.

Die wirtschaftliche Landesversorgung hat die Aufrechterhaltung der heute bestehenden Pflichtlagerhaltung von Kaffee überprüft. Sie ist zum Schluss gekommen, dass Kaffee nach den heute massgebenden Kriterien nicht lebenswichtig ist. Das heisst, Kaffee enthält fast keine Kalorien und leistet daher aus ernährungsphysiologischer Sicht keinen Beitrag zur Ernährungssicherung. Die Gefahr von Versorgungsstörungen wird zudem als gering beurteilt. Die Anbaugebiete verteilen sich auf drei Kontinente und die Ernten sind rund ums Jahr möglich. Die Weiterführung der Pflichtlagerhaltung von Kaffee ist deshalb aus versorgungspolitischer Sicht nicht mehr gerechtfertigt.

Bei der Pflichtlagerhaltung von Reis besteht Handlungsbedarf aufgrund des internationalen Handelsrechts. Neu sollen nicht mehr nur die Importeure von Speisereis einer Lagerpflicht unterstehen, sondern generell alle Marktteilnehmer, die Speisereis zum ersten Mal im Inland in Verkehr bringen. Zudem wird die bisher für die die Einfuhr von Speisereis vorausgesetzte Generaleinfuhrbewilligung abgeschafft.


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