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Veröffentlicht am 9. April 2019

WEKO empfiehlt Verzicht auf „Schutzgebühren“

Bern, 9.4.2019 - Die Wettbewerbskommission (WEKO) empfiehlt den Kantonen, keine „Schutzgebühren“ für den Erhalt von Ausschreibungsunterlagen zu erheben. Die sogenannten Schutzgebühren beschränken den Wettbewerb bei öffentlichen Ausschreibungen.