Anpassung der AHV/IV-Renten um 2,8%, neue Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge

(Letzte Änderung 23.03.2007)

Bern, 22.09.2006 - Der Bundesrat hat beschlossen, die AHV/IV-Renten auf den 1. Januar 2007 an die Wirtschaftsentwicklung anzupassen. Die Renten werden um 2,8% erhöht. Auch die im Rahmen der Ergänzungsleistungen anzurechnenden Beträge für den Lebensbedarf werden angehoben. Der Bundesrat hat gleichzeitig die Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge angepasst, die u.a. der Festlegung des koordinierten Lohnes dienen.

Die AHV/IV-Renten werden alle zwei Jahre an die Entwicklung des Mischindexes angepasst, der dem arithmetischen Mittel zwischen Lohn- und Preisindex entspricht. Da die letzte Rentenanpassung auf den 1. Januar 2005 stattgefunden hat, werden die Renten nun auf den 1. Januar 2007 unter Berücksichtigung folgender Elemente erhöht: Der Preis- wie auch der Lohnindex ist im Jahr 2005 um 1% gestiegen. Zudem wird eine Entwicklung des Preisindexes bis Dezember 2006 um 1,3% angenommen, jene des Lohnindexes um 1,7%. Auf Grund der Berechnungen auf dieser Basis und mit einer Rundung des Betrages der minimalen Rente auf die nächsten 5 Franken erlaubt der Mischindex eine Erhöhung der AHV/IV-Leistungen um 2,8%.

Die minimale Altersrente steigt von 1’075 auf 1’105 Franken pro Monat, die Maximalrente von 2’150 auf 2’210 Franken. Der Betrag, der im Rahmen der Ergänzungsleistungen zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs vorgesehen ist, beträgt neu 18’140 Franken (17’640) pro Jahr für Alleinstehende, 27’210 Franken (26’460) für Ehepaare und 9’480 Franken (9’225) für Waisen. Auch die Entschädigungen für Hilflose werden angepasst.

Anpassungen bei den Beiträgen

Der Bundesrat hat auch die Mindestbeiträge und die sinkende Skala der AHV/IV/EO-Beiträge für Selbständigerwerbende und Personen ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber angepasst. Die untere Grenze der Beitragsskala beträgt neu 8’900 Franken, die obere Grenze 53’100 Franken. Bei unveränderten Beitragssätzen erhöht sich der AHV/IV/EO-Mindestbeitrag von 425 auf 445 Franken jährlich, der Mindestbeitrag der freiwilligen AHV von 706 auf 740 Franken und jener der freiwilligen IV von 118 auf 124 Franken.

Kosten der Anpassung

Die Anpassung der AHV/IV-Leistungen führt zu Mehrkosten von rund 1094 Millionen Franken, wovon 222 Millionen zu Lasten des Bundes und 57 Millionen zu Lasten der Kantone gehen. Die Anpassung der Beträge, die bei den Ergänzungsleistungen zur Deckung des Lebensbedarfs vorgesehen sind, verursacht zusätzliche Kosten von 14 Millionen Franken, wovon 3 Millionen zu Lasten des Bundes und 11 Millionen zu Lasten der Kantone gehen.

Anpassung der Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge

Da die AHV/IV-Renten auf den 1. Januar 2007 um 2,8% angepasst werden, wird der Koordinationsabzug in der beruflichen Vorsorge der wirtschaftlichen Entwicklung folgend von 22'575 auf 23'205 Franken erhöht. Die Eintrittsschwelle für die obligatorische berufliche Vorsorge (Mindestjahreslohn) steigt auf 19'890 Franken. Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) wird ebenfalls nach oben angepasst (6'365 respektive 31'824 Franken). Um die Koordination zwischen der ersten und der zweiten Säule sicherzustellen, treten auch die Anpassungen in der beruflichen Vorsorge auf den 1. Januar 2007 in Kraft.

Die Grenzbeträge dienen im Wesentlichen dazu, die Eintrittsschwelle für die obligatorische Unterstellung unter die berufliche Vorsorge und den versicherten Lohn ("koordinierter Lohn") zu bestimmen.


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