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Veröffentlicht am 5. April 2019

Eröffnung der Vernehmlassung zur Änderung der Eigenmittelverordnung

Bern, 5.4.2019 - Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat am 5. April 2019 die Vernehmlassung zu einer Änderung der Eigenmittelverordnung (ERV) eröffnet. Die Vorlage betrifft drei separate Themen: Das EFD will die Anforderungen für bestimmte kleine Banken und Wertpapierhäuser vereinfachen, die Risikogewichte für hoch belehnte inländische Wohnrenditeliegenschaften anpassen und sicherstellen, dass Stammhäuser der systemrelevanten Banken im Krisenfall ausreichend kapitalisiert sind.