Der Bundesrat legt das weitere Vorgehen zum Kernwaffenverbotsvertrag fest

Bern, 03.04.2019 - Der Bundesrat steht für die Abrüstung ein, namentlich auch bei den Kernwaffen. Er hat entschieden, unter Beizug externer Sachverständiger einen möglichen Beitritt der Schweiz zum Kernwaffenverbotsvertrag (TPNW) vertieft zu prüfen. Eine neue Standortbestimmung wird bis Ende 2020 vorliegen. Der Bundesrat wird diese Zeit nutzen, um Bilanz über die jüngsten aussen- und sicherheitspolitischen Entwicklungen zu ziehen.

Wichtige Ereignisse wie die Kündigung des Vertrags über nukleare Mittelstreckensysteme (Intermediate-Range Nuclear Forces, INF) durch die USA und Russland müssen dabei berücksichtigt werden. Das vom Bundesrat gewählte Vorgehen erlaubt eine Aktualisierung des interdepartementalen Berichts (EDA, VBS, WBF, UVEK) der Arbeitsgruppe zur Analyse des Kernwaffenverbotsvertrags, der im Juni 2018 veröffentlicht wurde und auf den sich der Bundesrat bei seinem Entscheid im August 2018 stützte.

Der Bundesrat fällte diesen Entscheid an seiner Sitzung vom 3. April 2019, bei der er den TPNW im Lichte aktueller aussen- und sicherheitspolitischer Entwicklungen sowie der Annahme einer Motion durch die eidgenössischen Räte, die ihn ersucht, den Vertrag so schnell wie möglich zu unterzeichnen und ratifizieren zu lassen, diskutierte.

Auch wenn der Bundesrat entschieden hat, vorerst von einem Beitritt der Schweiz zum TPNW abzusehen, will er insbesondere aufgrund des Entscheids des Parlaments seine Überprüfung beschleunigen und früher als geplant eine Neubeurteilung vorlegen. Eine erneute Standortbestimmung wird nun bis Ende 2020 und nicht erst bis Ende 2025 gemacht.
 
Unabhängig von ihrer Position gegenüber dem TPNW soll die Schweiz weiterhin in der nuklearen Abrüstung engagiert bleiben. Die Schweiz teilt das Ziel einer Welt ohne Nuklearwaffen und will als Brückenbauerin dazu beitragen, in praktischen Schritten mit allen Staaten auf dieses Ziel hinzuarbeiten. Er unterstreicht zudem, dass es aus Schweizer Sicht kaum vorstellbar ist, wie ein Einsatz von Kernwaffen in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Völkerrechts, insbesondere des humanitären Völkerrechts, erfolgen könnte.

Der Kernwaffenverbotsvertrag wurde 2017 in der UNO verhandelt. Die Kernwaffenstaaten und die meisten mit ihnen verbündeten Staaten nahmen an diesem Prozess leider nicht teil, was die Schweiz bedauert, weil dadurch der Vertrag geschwächt wird. Er wurde mit 122 Ja-Stimmen, einer Gegenstimme und einer Enthaltung angenommen. Die Schweiz hatte der Annahme des Vertrags in der UNO zugestimmt, ihre Ja-Stimme jedoch mit einer Abstimmungserklärung ergänzt, die auf zahlreiche offene Fragen hinwies. Der TPNW schafft erstmals ein umfassendes und ausdrückliches Verbot für Kernwaffen, das vom humanitären Völkerrecht inspiriert ist. Er verbietet den Einsatz, die Androhung des Einsatzes, die Herstellung, die Lagerung, den Erwerb, den Besitz, die Stationierung, die Weitergabe sowie Tests von Kernwaffen und die Unterstützung dieser verbotenen Tätigkeiten. Der TPNW wurde bisher von 22 Staaten ratifiziert. Die europäischen Länder sind kaum vertreten und die neutralen Länder haben keine gemeinsame Position. Für das Inkrafttreten sind 50 Ratifikationen erforderlich.


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