BFU – Bisal GmbH ruft Laufgitter 100x100 cm zurück

Bern, 02.04.2019 - In Zusammenarbeit mit der BFU, Beratungsstelle für Unfallverhütung, ruft Bisal GmbH das Bisal Laufgitter 100x100 cm zurück. Es gibt eine Erstickungsgefahr. Der Kaufpreis wird gegen Kaufquittung zurückerstattet.

Welche Gefahr geht von den betroffenen Produkten aus?
Die Laufgitter weisen teilweise zu grosse Stabzwischenräume auf. Dadurch besteht die Gefahr, dass sich der Kopf eines Kleinkindes zwischen den Stäben verfängt und das Kleinkind nicht mehr frei atmen kann.

Welche Produkte sind betroffen?
Vom Produktrückruf betroffen sind die Bisal Laufgitter 100x100 cm mit den Artikelnummern 1207 und 12076.

Betroffen sind alle Produkte, welche in den Jahren 2010 bis 2019 verkauft wurden.

Was sollen betroffene Konsumentinnen und Konsumenten tun?

Betroffene Konsumenten und Konsumentinnen sind gebeten, den betroffenen Artikel nicht mehr zu verwenden und das Laufgitter dem Händler zurück zu geben, bei dem sie es gekauft haben. Gegen Vorweisen einer Kaufquittung wird der Kaufpreis zurückerstattet.

Disclaimer: Die Rückrufe und Sicherheitsinformationen bestehen aus teilweise oder ganz übernommenen Pressemitteilungen der entsprechenden Unternehmen oder Institutionen und werden mit deren Einverständnis publiziert.


Adresse für Rückfragen

Betroffene Konsumenten und Konsumentinnen sind gebeten, so bald wie möglich mit dem Händler Kontakt aufzunehmen, bei dem sie das Laufgitter gekauft haben, damit die Rückgabe eingeleitet werden kann.



Herausgeber

Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen
http://www.konsum.admin.ch/

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-74548.html