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Veröffentlicht am 29. März 2019

Nationaler Aktionsplan gegen Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus: Umsetzung des Impulsprogramms

Bern, 29.3.2019 - Der Bund unterstützt im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans (NAP) Projekte von Kantonen, Gemeinden, Städten und der Zivilgesellschaft mit dem Impulsprogramm. Er setzt dafür während fünf Jahren fünf Millionen Franken ein. Finanzhilfen für bewilligte Projekte werden seit diesem Jahr gesprochen. Gesuche können ab dem 1. April 2019 wieder eingereicht werden. In den Folgejahren wird es weitere Möglichkeiten für Anträge zur finanziellen Unterstützung geben.