Erster Tätigkeitsbericht der unabhängigen Aufsichtsbehörde über die nachrichten-dienstlichen Tätigkeiten

Bern, 28.03.2019 - Die unabhängige Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten (AB-ND) informiert die Öffentlichkeit in ihrem ersten Bericht über die Resultate ihrer Aufsichtstätigkeit. 2018 hat sie insgesamt 13 Prüfungen bei den Nachrichtendiensten durchgeführt und daraus 32 Empfehlungen an das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) adressiert. Das VBS hat alle Empfehlungen und Hinweise der AB-ND zur Umsetzung bei den Nachrichtendiensten in Auftrag gegeben.

Die AB-ND prüft die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten des Nachrichtendiensts des Bundes (NDB), der kantonalen Vollzugsbehörden und der Armee auf ihre Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit. Sie hat Zugang zu allen Informationen, Datenbanken und Räumlichkeiten der Nachrichtendienste.

Die AB-ND hat 2018 gestützt auf ihren risikobasierten und öffentlichen Prüfplan 13 Prüfungen durchgeführt. Daraus ergaben sich 32 Empfehlungen und 30 Hinweise an das VBS, welches für die Nachrichtendienste verantwortlich ist. Alle wurden zur Umsetzung in Auftrag gegeben. Die AB-ND prüfte beispielsweise die Datenbewirtschaftung durch die Dienste oder nachrichtendienstliche Operationen.

Der NDB und der Nachrichtendienst der Armee arbeiten mit den neuen Kompetenzen des Nachrichtendienstgesetzes. Die AB-ND stellt in verschiedenen Bereichen Optimierungspotential fest: so empfahl sie beispielsweise die Prüfung einer Verordnungsrevision zur Präzisierung der Informationsbeschaffung aus der Funk- und Kabelaufklärung oder regulatorische Anpassungen im Bereich der Armee. In Einzelfällen erliess sie Hinweise für eine Verbesserung der Datenhaltung, die wegen technischen Anpassungen der Systeme nicht überall den rechtlichen Vorgaben entsprach.

Die AB-ND hat sich national und international vernetzt. Sie führte 2018 eine Konferenz mit den Aufsichtsorganen der kantonalen Nachrichtendienste durch. Zusammen mit den nachrichtendienstlichen Aufsichtsorganen aus den Niederlanden, Belgien, Dänemark und Norwegen ist sie der Meinung, dass die Kontrolle des bi- und multilateralen nachrichtendienstlichen Datenaustausches gestärkt werden muss. Dafür braucht es entsprechende Rechtsgrundlagen.

Die AB-ND wird künftig jährlich einen Tätigkeitsbericht veröffentlichen und schafft dadurch mehr Transparenz über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten gegenüber der Bevölkerung.


Adresse für Rückfragen

Fritschi Thomas
Leiter AB-ND
+41 58 462 80 23,
info@ab-nd.admin.ch


Herausgeber

Unabhängige Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten
https://www.ab-nd.admin.ch/

Generalsekretariat VBS
https://www.vbs.admin.ch/

Nachrichtendienst des Bundes
http://www.ndb.admin.ch

Gruppe Verteidigung
http://www.vtg.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-74473.html