Uhrmacherhandwerk und Kunstmechanik sollen immaterielles Kulturerbe der UNESCO werden

Bern, 25.03.2019 - Die Kandidaturen des Uhrmacherhandwerks und der Kunstmechanik wurden offiziell der UNESCO für eine Aufnahme in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit vorgelegt. Die Schweiz hat das Dossier in Zusammenarbeit mit Frankreich eingereicht. Im November 2020 wird die UNESCO voraussichtlich über die Aufnahme dieser lebendigen Tradition des Jurabogens entscheiden. Die Schweiz ist ausserdem an der Kandidatur des «Bauhüttenwesens in Europa» unter der Federführung von Frankreich beteiligt.

Das Uhrmacherhandwerk und die Kunstmechanik umfassen die Uhrmacherkunst entlang des Jurabogens von Genf bis Schaffhausen und die für die Region Sainte-Croix charakteristische Herstellung von Musikautomaten und Spieldosen. Dieses Handwerk zwischen Wissenschaft, Kunst und Technik verbindet individuelle und kollektive Kompetenzen der Theorie und Praxis im Bereich der Mechanik und der Mikromechanik. Die traditionellen und zugleich innovativen Handwerkstechniken werden in diesem französisch-schweizerischen Gebiet von zahlreichen Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerkern, Unternehmen, Schulen, Museen und Vereinen vermittelt.

Auch wenn das Uhrmacherhandwerk und die Kunstmechanik in erster Linie eine wirtschaftliche Bedeutung haben, so prägten sie doch auch die Architektur, die Stadtbilder und die sozialen Gegebenheiten in den betroffenen Regionen. Sie verfügen über eine ganz eigene Symbolik, in der Präzision, Raffinesse und Zeitlichkeit eng miteinander verbunden sind und einen wesentlichen Einfluss auf die lokalen und regionalen Identitäten ausüben. Von Vorteil für die Kandidatur sind auch ihr Bezug zur 2009 in die Welterbeliste aufgenommenen Stadtlandschaft Uhrenindustrie La Chaux-de-Fonds/Le Locle und ihr grenzüberschreitender Charakter.

Die Kandidatur der Schweiz wurde durch das BAK mit einer binationalen Pilotgruppe aus Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerkern, Ausbildenden, Vertreterinnen und Vertretern von Museen sowie französischen Gebietskörperschaften (Communauté d’agglomération du Grand Besançon und Pays Horloger) vorbereitet. Nach einem Prüfungsverfahren von rund 18 Monaten wird die UNESCO voraussichtlich im November 2020 über die Aufnahme dieser Tradition in die Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit entscheiden.

Die Schweiz ist auch an der multinationalen Kandidatur des «Bauhüttenwesens in Europa» für das Register guter Praxisbeispiele der Erhaltung immateriellen Kulturerbes beteiligt. Das Dossier wurde unter der Federführung von Frankreich eingereicht und zusammen mit Deutschland, Österreich, Norwegen und der Schweiz realisiert. Die Stiftung Basler Münsterbauhütte war im Rahmen der Dombaumeister e. V. (Europäische Vereinigung der Dombaumeister, Münsterbaumeister und Hüttenmeister) aktiv an der Erarbeitung beteiligt.

Kandidaturen der Schweiz
Im Oktober 2014 hat der Bundesrat eine Vorschlagsliste mit folgenden acht Schweizer Traditionen als Kandidaturen für das immaterielle Kulturerbe der Menschheit genehmigt: die Basler Fasnacht, Schweizer Grafikdesign und Typografie, das Winzerfest in Vevey, der Umgang mit der Lawinengefahr, die Prozessionen der Karwoche in Mendrisio, die Schweizer Alpsaison, das Uhrmacherhandwerk und der Jodel. In die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der UNESCO eingetragen wurden im Dezember 2016 das Winzerfest in Vevey, 2017 die Basler Fasnacht und 2018 der Umgang mit der Lawinengefahr und die Kunst des Trockenmauerbaus (multinationales Dossier). Die im März 2018 eingereichte Kandidatur der Prozessionen der Karwoche in Mendrisio wird im Dezember 2019 von der UNESCO geprüft, gleichzeitig mit der multinationalen Kandidatur des Alpinismus, an der die Schweiz beteiligt ist.

UNESCO-Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes
Mit dem Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes, das von der Schweiz 2008 ratifiziert wurde, beabsichtigt die UNESCO, mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksweisen, darstellende Künste, Rituale und Feste, traditionelle Handwerkstechniken und das Wissen und die Praktiken im Umgang mit der Natur zu dokumentieren und zu bewahren. Die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes trägt zur Sensibilisierung der Bevölkerung für die Bedeutung dieses Erbes bei.


Adresse für Rückfragen

Kandidatur und Auswahlkriterien:
Daniel Menna, Stv. Leiter Kommunikation, Bundesamt für Kultur, 058 469 69 50, daniel.menna@bak.admin.ch

Kunstmechanik (Herstellung von Musikautomaten und Spieldosen):
Séverine Gueissaz, CIMA Centre international de Mécanique d’Art, Sainte-Croix, 024 079 612 63 59, severine.gueissaz@bluewin.ch

Uhrmacherhandwerk:
Régis Huguenin-Dumittan, Konservator und Direktor, Musée international d’horlogerie, La Chaux-de-Fonds, 032 967 68 61, regis.huguenin-dumittan@ne.ch
Michel Bourreau, Uhrenrestaurator und Prototypentwickler, Fleurier, 076 236 27 90 , michelbourreau@free.fr

Bauhüttenwesen:
Andreas Hindemann, Architekt, Stiftung Basler Münsterbauhütte, 061 277 45 54, Andi.hindemann@erk-bs.ch



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Bundesamt für Kultur
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