Der Kampf gegen Rassismus muss im Alltag geführt werden

Bern, 21.03.2019 - Anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung der Rassendiskriminierung am 21. März erinnert die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) daran, dass Rassendiskriminierung meistens im Alltag vorkommt: bei der Arbeit, der Wohnungssuche, in der Schule, im öffentlichen Raum. Deshalb muss Rassismusbekämpfung vor allem im Alltag stattfinden.

Die im Februar 2019 vom Bundesamt für Statistik veröffentlichte Erhebung Zusammenleben in der Schweiz zeigt, dass die meisten Fälle von Diskriminierung in der Arbeitswelt zu verzeichnen sind (50 %), gefolgt vom öffentlichen Raum (25 %), der Schule (19 %), der Wohnungssuche (10 %) und Freizeitbeschäftigung (7 %). Die Erhebung bestätigt die Beobachtungen der Beratungsstellen, an die sich Personen wenden, die sich als Opfer von Rassismus und Rassendiskriminierung sehen.

Rassendiskriminierung ist kein abstraktes Konzept, sondern eine von den Personen, die davor geschützt werden sollten, alltäglich erlebte Realität. Öffentliche und private Arbeitgeber müssen deshalb dafür sorgen, dass sich bei der Anstellung und im Arbeitsalltag alle der Pflicht der Nichtdiskriminierung bewusst sind. Die Bildungsinstitutionen müssen sicherstellen, dass die Schule ein Ort ist, wo der Respekt gegenüber den andern gelehrt wird und jede Form von Ablehnung und Mobbing bekämpft wird. Die Akteure auf dem Immobilienmarkt müssen gewährleisten, dass der Zugang zum Wohnungsmarkt nicht aufgrund von rassistischen Vorurteilen blockiert wird. Letztlich liegt es in der Verantwortung aller, eine klare Haltung des Respekts gegenüber den andern einzunehmen. Die Bekämpfung von Rassismus geht alle an. Rassismus lebt oft vom Schweigen und von der Angst, deutlich Stellung dagegen zu beziehen. Hingegen ist Rassismus in einer Gesellschaft, die den Respekt und die Rechte aller Menschen verteidigt, seltener anzutreffen.

Rund 60 Prozent der in der Erhebung Befragten betrachten Rassismus als aktuelles gesellschaftliches Problem. Dies ist positiv zu werten, denn es zeigt, dass vielen Menschen bewusst ist, dass es sich um ein ernst zu nehmendes Problem handelt, und zwar nicht nur in der Schweiz. Eine von vier befragten Personen ist der Ansicht, dass jeder einzelne bei der Bekämpfung von Rassismus mehr tun sollte.

Der Internationale Tag zur Beseitigung der Rassendiskriminierung vom 21. März kann das Problem nicht lösen. Doch er erinnert daran, dass wir alle die nötigen Instrumente zur Prävention und Bekämpfung von Rassismus in der Hand haben.


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Martine Brunschwig Graf, Präsidentin der EKR, 079 507 38 00, martine@brunschwiggraf.ch



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