Alle 2.6 Millionen Halbtax-Reisende erhalten je 15 Franken gutgeschrieben: Preisüberwacher einigt sich mit der SBB

Bern, 19.03.2019 - Der Preisüberwacher hat sich mit der SBB auf ein umfangreiches Massnahmenpaket zu Gunsten ihrer Kundschaft geeinigt. Die vereinbarten Massnahmen gemäss gemeinsamer Erklärung lassen die Fernverkehrsreisenden am guten Ergebnis 2018 teilhaben. Von den Gutschriften und Vergünstigungen werden alle Kundengruppen profitieren.

Gutschriften auf das Kundenkonto und Klassenwechsel-Gutscheine für Halbtax-Reisende

Sämtliche Reisende, die am Stichtag 1. August 2019 im Besitz eines Halbtax-Abos sind, werden bis spätestens Ende November 2019 eine automatische Gutschrift auf ihrem ÖV-Kundenkonto in Höhe von 15 Franken erhalten.

Darüber hinaus werden allen Halbtax-Reisenden bereits im Mai 2019 Gutscheine für Klassenwechsel im Gesamtwert von 20 Franken per Post zugestellt. Diese Gutscheine sind am Schalter oder im Fernverkehr direkt beim Zugpersonal bis zum 31. Januar 2020 einzeln oder kumuliert einlösbar. Werden die Gutscheine beim Zugpersonal eingelöst, entfällt in diesem Fall der ansonsten geltende Mindestbetrag. Damit sind mit diesen Gutscheinen auch spontane Klassenwechsel z.B. bei hoher Zugauslastung möglich.

100 Franken-Gutscheine für Besitzerinnen und Besitzer von Strecken-, Modul- und Ausflugs-Abos

Im Mai 2019 erhalten alle Inhaber eines Strecken-, Modul- und Ausflugs-Abos (Stichtag 31. Dezember 2018), einen Gutschein über 100 Franken (aufgeteilt in verschiedene Beträge) per Post zugeschickt. Dieser Gutschein ist am Schalter für jede Transportdienstleistung der SBB oder in der Bordgastronomie bis zum 31. Januar 2020 einlösbar. Diese Gutscheine können insbesondere auch für Preisreduktionen beim Kauf bzw. bei der Erneuerung von Abonnementen eingesetzt werden.

Keine Wiedereinführung der Hinterlegungsgebühr beim Generalabonnement (GA)

Die Branche und der Preisüberwacher hatten infolge der Mehrwertsteuersenkung 2018 als Übergangsmassnahme vereinbart, auf die Gebühr von 10 Franken je Hinterlegung zwischen März 2018 und Februar 2019 zu verzichten. Nun wird die GA-Hinterlegungsgebühr definitiv abgeschafft. Im Interesse einer Nahtloslösung trat diese Massnahme bereits per 1. März 2019 in Kraft. Für die GA-Reisenden kann die Hinterlegung in erheblichen Rückerstattungsbeträgen auf ihrem ÖV-Kundenkonto resultieren. Die Tabelle im Anhang zeigt anhand von Beispielrechnungen, dass die GA-Hinterlegung grosses Einsparungspotenzial mit sich bringen kann.

Neben den genannten Gutschriften und Gutscheinen wird auch das Kontingent der Spar-billette 2019 massiv erhöht. Das Sparbillett-Angebot wird Einsparungen gegenüber dem re­gulären Preis in der Höhe von 100 Millionen Franken ermöglichen. Davon können mit Ausnahme der GA-Kundinnen und -Kunden alle Reisenden - ob mit oder ohne Abo – pro­fitieren. Sollte das Rabatt­ziel von 100 Millionen Franken um mehr als 13 Millionen Franken verfehlt werden, wird der Differenzbetrag vor dem 1. April 2020 allen bestehenden Halbtax-Reisenden auf deren ÖV-Kundenkonten gutzuschreiben.


Adresse für Rückfragen

Stefan Meierhans, Preisüberwacher, Tel. 058 462 21 02
Beat Niederhauser, Geschäftsführer, Tel. 058 462 21 03



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