Jugendschutz bei Film und Videospielen: Vernehmlassung zu neuem Gesetz

Bern, 15.03.2019 - Der Bundesrat will Minderjährige künftig besser vor ungeeigneten Medieninhalten schützen. Er hat deshalb ein Gesetz ausarbeiten lassen, das Alterskennzeichnungen und Alterskontrollen für Filme und Videospiele schweizweit einheitlich regelt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. März 2019 den Vorentwurf für ein Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele verabschiedet und bis zum 24. Juni 2019 in die Vernehmlassung geschickt.

Mit dem neuen Bundesgesetz sollen Minderjährige vor Gewalt- oder Sexualdarstellungen und anderen ungeeigneten Inhalten in Filmen und Videospielen, die ihre Entwicklung gefährden könnten, geschützt werden. Schweizweit sollen alle Kinos, Videotheken, Online-Versandhandel, Verkaufsstellen und Videoportale zu Alterskennzeichnungen und -kontrollen verpflichtet werden.

Ko-Regulierung

Die Systeme zur Altersklassifizierung und die Regeln zur Alterskennzeichnung sowie zur Alterskontrolle sollen in erster Linie von den Akteurinnen im Film- und Videospielebereich entwickelt werden. Sie schliessen sich zu diesem Zweck zu Jugendschutzorganisationen zusammen und erarbeiten eine Jugendschutzregelung, die sie dem Bundesrat zur Verbindlichkeitserklärung vorlegen. Der Bund und die Kantone übernehmen überwachende Funktionen, während die Jugendschutzorganisationen zuständig sind für die konkrete Umsetzung des Jugendmedienschutzes. Sollte zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes für den Film- und Videospielebereich keine Jugendschutzregelung für verbindlich erklärt worden sein, erlässt der Bundesrat die notwendigen Vorschriften für den Film- und / oder Videospielebereich.

Angleichung an Schutzniveau der EU

Anbieterinnen von Videoplattformen sollen auch in die Pflicht genommen werden. Das neue Gesetz sieht vor, eine Rechtsgrundlage für Schweizer Anbieterinnen solcher Plattformen und Portale zu schaffen, in Anlehnung an die soeben revidierte EU Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie). Anbieterinnen von Abruf- und Plattformdiensten im Filmbereich mit Sitz in der Schweiz sollen vergleichbare gesetzliche Verpflichtungen haben, wie solche mit Sitz oder Tochtergesellschaft in der EU. Sie sollen dazu verpflichtet werden, ein System zur Altersüberprüfung einzurichten. Bei Videoportalen soll zudem die elterliche Kontrolle ermöglicht werden und Plattformdienste sollen auch ein System einführen, mit welchem Eltern Inhalte melden können, die für Minderjährige nicht geeignet sind. Der Bundesrat will so ein europaweit vergleichbares Jugendschutzniveau gewährleisten.

Mit der Plattform „Jugend und Medien“ (www.jugendundmedien.ch) fördert der Bund bereits seit einigen Jahren die Medienkompetenz der Kinder und Jugendlichen in der Schweiz. Das vorliegende Bundesgesetz über den Jugendschutz bei Filmen und Videospielen ist ein weiterer Schritt, um Minderjährige besser vor ungeeigneten Medieninhalten zu schützen.

Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung für das neue Gesetz eröffnet. Sie dauert bis zum 24. Juni 2019.


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Vizedirektor und Leiter Geschäftsfeld
Familie, Generationen und Gesellschaft
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