Berichterstattung über das Personalmanagement der Bundesverwaltung verabschiedet
Bern, 08.03.2019 - Mit dem Reporting Personalmanagement informiert der Bundesrat die Aufsichtskommissionen der eidgenössischen Räte jährlich über die Entwicklung im Personalbereich der Bundesverwaltung. An seiner Sitzung vom 8. März 2019 hat er die Berichterstattung für das Jahr 2018 gutgeheissen.
An seiner Sitzung vom 8. März 2019 hat der Bundesrat das Reporting Personalmanagement für das Jahr 2018 gutgeheissen und an die Geschäftsprüfungs- und Finanzkommissionen der eidgenössischen Räte weitergeleitet. Es zeigt auf, ob die Vorgaben für das Personalmanagement der Bundesverwaltung erreicht wurden. Der Bundesrat hat Sollwerte und Indikatoren festgelegt, um zu verfolgen, welche Wirkung die Massnahmen der Personalstrategie Bundesverwaltung 2016 - 2019 erzielen.
Ende 2018 lagen dreizehn der achtzehn Sollwerte und Indikatoren in der angestrebten Bandbreite. Sie betreffen den Frauenanteil in den mittleren und obersten Kaderlohnklassen sowie jenen im Verteidigungsbereich und im Grenzwachtkorps, den Anteil Lernender sowie Hochschulpraktikantinnen und -praktikanten, die Eigenrekrutierung von Kadern, den Anteil Menschen mit Behinderungen, das Commitment (Bindung), die Gesundheit, die Personalführung, die Personalinformation und die Arbeitszufriedenheit.
Der Sollwert zu den Landessprachen ist erst teilweise erfüllt. Das Italienische und das Französische sind im Gegensatz zum Rätoromanischen angemessen vertreten.
Vier strategische Sollwerte und Indikatoren liegen noch ausserhalb der angestrebten Bandbreite. Es sind dies die Geschlechterverteilung insgesamt, der Anteil der Hochschulpraktikantinnen und -praktikanten sowie der Lernenden, die nach Abschluss ihrer Ausbildung in der Bundesverwaltung weiterarbeiten, sowie die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben.
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Herausgeber
Der Bundesrat
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