Berichterstattung über das Personalmanagement der Bundesverwaltung verabschiedet

Bern, 08.03.2019 - Mit dem Reporting Personalmanagement informiert der Bundesrat die Aufsichtskommissionen der eidgenössischen Räte jährlich über die Entwicklung im Personalbereich der Bundesverwaltung. An seiner Sitzung vom 8. März 2019 hat er die Berichterstattung für das Jahr 2018 gutgeheissen.

An seiner Sitzung vom 8. März 2019 hat der Bundesrat das Reporting Personalmanagement für das Jahr 2018 gutgeheissen und an die Geschäftsprüfungs- und Finanzkommissionen der eidgenössischen Räte weitergeleitet. Es zeigt auf, ob die Vorgaben für das Personal­manage­ment der Bundesverwaltung erreicht wurden. Der Bundesrat hat Sollwerte und Indikatoren festgelegt, um zu verfolgen, welche Wirkung die Massnahmen der Personalstrategie Bundes­verwaltung 2016 - 2019 erzielen.

Ende 2018 lagen dreizehn der achtzehn Sollwerte und Indikatoren in der angestrebten Band­breite. Sie betreffen den Frauenanteil in den mittleren und obersten Kaderlohnklassen sowie jenen im Verteidigungsbereich und im Grenzwachtkorps, den Anteil Lernender sowie Hoch­schulpraktikantinnen und -praktikanten, die Eigenrekrutierung von Kadern, den Anteil Men­schen mit Behinderungen, das Commitment (Bindung), die Gesundheit, die Personal­führung, die Personalinformation und die Arbeitszufriedenheit.

Der Sollwert zu den Landessprachen ist erst teilweise erfüllt. Das Italienische und das Franz­ösische sind im Gegensatz zum Rätoromanischen angemessen vertreten.

Vier strategische Sollwerte und Indikatoren liegen noch ausserhalb der ange­strebten Band­breite. Es sind dies die Geschlechterverteilung insgesamt, der Anteil der Hoch­schul­prakti­kantinnen und -praktikanten sowie der Lernenden, die nach Abschluss ihrer Ausbildung in der Bundesverwaltung weiterarbeiten, sowie die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben.


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