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Veröffentlicht am 8. März 2019

Bund will sich an Kosten für die Kontrolle der Stellenmeldepflicht beteiligen

Bern, 8.3.2019 - Der Bundesrat hat am 8. März 2019 den Vernehmlassungsbericht zum Bundesgesetz über Beiträge der Kosten der Kantone für die Kontrolle der Einhaltung der Stellenmeldepflicht zur Kenntnis genommen. Er hat den Gesetzesentwurf und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. Der neue Erlass soll die gesetzlichen Grundlagen für eine finanzielle Beteiligung des Bundes an den Kontrollkosten der Kantone schaffen. Weiter soll damit dem Bundesrat die Kompetenz erteilt werden, bei Bedarf Vorgaben bezüglich Art und Umfang der Kontrollen zu erlassen.