Kinder- und Jugendförderung des Bundes: Positive Zwischenbilanz

Bern, 08.03.2019 - Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz erlaubt dem Bund ausserschulische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gezielt zu fördern. Eine erste Evaluation nach fünf Jahren zeichnet ein positives Bild von dessen Umsetzung und Wirkung. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. März 2019 die Evaluation zur Kenntnis genommen und die Verbesserungsvorschläge des Bundesamts für Sozialversicherungen gutgeheissen.

Die Akteurinnen und Akteure der Kinder- und Jugendpolitik sind sowohl mit dem Gesetz als auch mit dessen Vollzug zufrieden. Das zeigt die extern durchgeführte Evaluation des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJFG) auf. Als Fachstelle des Bundes für die Kinder- und Jugendpolitik hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) in den letzten Jahren den Dialog zwischen den Bundesstellen strukturiert und verstärkt sowie den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen Bund und Kantonen intensiviert. Zudem konnten sowohl neue Angebote der ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit geschaffen wie auch bestehende Angebote weiterentwickelt werden. Die verschiedenen Finanzhilfen für die Betriebsstrukturen und regelmässigen Aktivitäten von Kinder- und Jugendorganisationen, innovative Modellvorhaben und (politische) Partizipationsprojekte sowie für die Aus- und Weiterbildung von ehrenamtlich tätigen Jugendlichen werden alle nachgefragt. Der jährliche Kredit in Höhe von rund CHF 10.3 Mio. wird seit 2016 ausgeschöpft. Zudem besteht eine hohe Nachfrage für die bis Ende 2022 befristete Anschubfinanzierung zugunsten kantonaler Programme im Bereich Aufbau und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik. Bis 2017 haben bereits die Hälfte der Kantone Finanzhilfen für ein entsprechendes Programm erhalten und ihre Kinder- und Jugendpolitik weiterentwickelt.

Optimierungspotenzial bei der Umsetzung des Gesetzes

Trotz der positiven Bilanz sind Verbesserungen in der Umsetzung des Gesetzes möglich. Entsprechend der Empfehlungen in der Evaluation definiert das BSV verschiedene Massnahmen, welche es in den kommenden Jahren umsetzen wird. Beispielsweise will es den Aufwand für die Einreichung eines Finanzhilfegesuchs weiter verringern. Wird ein Gesuch abgelehnt, soll die Kommunikation des Entscheides verbessert werden. Zudem soll künftig systematisch erfasst werden, welche Altersgruppe erreicht wird. Das BSV wird die Weiterentwicklung der ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit weiter fördern, indem es den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Akteurinnen und Akteuren der Kinder- und Jugendpolitik sowie die Koordination auf Bundesebene verstärkt.

Das KJFG ist am 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz will der Bund dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche in ihrem körperlichen und geistigen Wohlbefinden gefördert werden, sich sozial, kulturell und politisch besser integrieren können und sich zu Personen entwickeln, die Verantwortung für sich selber und für die Gemeinschaft übernehmen.


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Sabine Scheiben
Co-Leiterin Bereich Kinder- und Jugendfragen
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