Voller Teuerungsausgleich für die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung

Bern, 27.02.2019 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Februar 2019 beschlossen, dem Bundespersonal für das Jahr 2019 den vollen Teuerungsausgleich zu gewähren. Er folgt damit dem Ergebnis der Nachverhandlungen zwischen den Sozialpartnern vom 15. Februar 2019.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Februar 2019 beschlossen, dem Bundes­personal den vollen Teuerungsausgleich zu gewähren. Er folgt damit dem Ergebnis der Nachverhandlungen zwischen den Sozialpartnern, die am 15. Februar 2019 stattgefunden haben. Die Sozial­partner hatten sich bereits im November 2018 darauf geeinigt, im Februar 2019 Nachver­handlungen über einen vollen Teuerungs­ausgleich zu führen.

Auf den 1. Januar 2019 haben die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung einen Teuerungs­ausgleich im Umfang von 0,8 Prozent erhalten. Gemäss Bundesamt für Statistik belief sich Teuerung 2018 auf 0,9 Prozent. Die fehlenden 0,1 Prozent werden den Mitarbeitenden der Bundesverwaltung ab 1. Juli 2019 mit einem zusätzlichen Teuerungsausgleich im Umfang von 0,2 Prozent ausgeglichen. Dies ergibt im Jahresdurchschnitt einen Ausgleich von 0,1 Prozent. Weil mit den gewährten 0,2 Prozent für die Folgejahre 0,1 Prozent zu viel aus­geglichen wird, werden 0,1 Prozent an die Lohnmassnahmen 2020 angerechnet.


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