BAV legt für eine neue Werkstätte der SBB im Kanton Tessin in Arbedo-Castione eine Projektierungszone fest

Bern, 21.02.2019 - Die SBB benötigt im Tessin einen geeigneten Platz für den Fahrzeugunterhalt und plant dafür den Bau einer neuen Werkstätte. Das BAV hat ein Gesuch der SBB um Festlegung einer Projektierungszone in Arbedo-Castione gutgeheissen. Damit sind die Flächen für eine neue SBB-Werkstätte räumlich gesichert. Das Plangenehmigungsverfahren über ein konkretes Projekt erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Um die künftigen Bedürfnisse im Fahrzeugunterhalt im Tessin abdecken zu können, plant die SBB den Bau einer neuen Werkstätte. Dazu hat sie sieben vom Kanton Tessin vorgeschlagene Standorte genauer evaluiert (Chiasso, Arbedo-Castione, Lodrino/Aerodromo, Lodrino/Cresciano, Biasca, Pollegio und Giornico). Die SBB beurteilte diese Standorte anhand verschiedener Kriterien wie Wirtschaftlichkeit, Betrieb und Umwelt. Die Evaluation zeigte, dass der Standort in Arbedo-Castione für den künftigen Fahrzeugunterhalt am besten geeignet ist. Die heutige Werkstätte in Bellinzona anzupassen, hat sich angesichts der neuen Anforderungen zur Wartung der Giruno-Fernverkehrszüge, der ETR610 sowie der Tilo-Flotte als nicht realistisch erwiesen.

Die SBB reichte im Juni 2018 beim BAV das Gesuch zur räumlichen Sicherung der Flächen für die neue SBB-Werkstätte ein. Das BAV übermittelte es sodann dem Kanton Tessin, der die betroffenen Grundeigentümer anhörte. Das BAV kam unter Würdigung der eingereichten Einsprachen sowie der Stellungnahmen des Kantons, des Bundesamtes für Umwelt und des Bundesamtes für Raumentwicklung in der Folge zum Schluss, dass die Notwendigkeit eines Neubaus der Werkstätte sowie die Wahl des Standorts Arbedo-Castione plausibel sind.

Die Festlegung einer Projektierungszone hat zur Folge, dass innerhalb des Perimeters durch Dritte grundsätzlich keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden dürfen, die dem Zweck der Zone widersprechen. Eine Enteignung ist damit jedoch nicht verbunden. Die SBB muss nun in einem nächsten Schritt ein konkretes Plangenehmigungsgesuch für die Werkstätte ausarbeiten und dabei insbesondere prüfen, ob die Fläche der Anlage gegenüber der Projektierungszone reduziert werden kann.

Das BAV hat seine Genehmigung mit verschiedenen Auflagen verbunden. So wird die SBB verpflichtet, die bei einem Bau der neuen Werkstätte beanspruchten Fruchtfolgeflächen zu kompensieren. Das entsprechende Konzept muss im Rahmen der Unterlagen für die Umweltverträglichkeitsprüfung vorgelegt werden.

Im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens für die neue Werkstätte werden alle betroffenen Parteien die Möglichkeit haben, ihre Rechte wahrzunehmen.


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