Stabilisierung der AHV: Reform unbestritten, unterschiedliche Meinungen zu Massnahmen

Bern, 20.02.2019 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Februar 2019 die Vernehmlassungsergebnisse zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) zur Kenntnis genommen. Die Notwendigkeit und Dringlichkeit einer Reform der 1. Säule sind unbestritten, die Meinungen zu den Reformmassnahmen gehen jedoch auseinander. Das Eidgenössische Departement des Innern wird dem Bundesrat bis spätestens Ende August 2019 einen Botschaftsentwurf zur AHV 21 unterbreiten.

In der Vernehmlassung unterstützen alle die Grundzüge der Reform AHV 21. Sie sind sich einig, dass das Leistungsniveau erhalten werden muss. Allerdings gehen die Ansichten über die Reformmassnahmen auseinander. Die Mehrheit befürwortet die Erhöhung des Referenzalters der Frauen von 64 auf 65 Jahre. Für das linke Spektrum und Organisationen, die die Interessen der Frauen vertreten, ist eine solche Erhöhung hingegen ausgeschlossen, solange keine Lohngleichheit herrscht.

Für die Generationen der Frauen, die kurz vor der Pensionierung stehen, wurden zwei Varianten für Ausgleichsmassnahmen in die Vernehmlassung geschickt: Ein Modell in der Höhe von 400 Millionen Franken, das beim Rentenvorbezug reduzierte Kürzungssätze vorsieht, und ein Modell in der Höhe von 800 Millionen Franken, das zusätzlich eine Anpassung der Rentenformel für Frauen vorsieht, die ihre Erwerbstätigkeit bis 65 weiterführen und dadurch ihre Altersrente aufbessern können. Dass Ausgleichsmassnahmen für die Erhöhung des Referenzalters der Frauen vorgesehen werden müssen, ist weithin anerkannt. Dennoch fand in der Vernehmlassung keine der beiden Varianten eine klare Mehrheit.

Flexibler Altersrücktritt zwischen 62 und 70 Jahren

Insgesamt eher positiv beurteilt wurden die Massnahmen, die einen flexiblen Altersrücktritt zwischen 62 und 70 Jahren ermöglichen und Anreize zur Weiterführung der Erwerbstätigkeit über das Alter von 65 Jahren hinaus setzen sollen. Kritik wurde indes insbesondere an der Wirksamkeit und Komplexität der Massnahmen geäussert und daran, dass sie vor allem Mittel- bis Hochverdienenden zugute kämen. Für einige Dachverbände der Wirtschaft und Arbeitgeberorganisationen sind diese Massnahmen nicht prioritär. Nach Ansicht der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) und des Städteverbands sind die Anreizmassnahmen positiv, erfordern gleichzeitig aber Anstrengungen bei der Integration älterer Arbeitnehmenden in den Arbeitsmarkt und bei ihrer Weiterbeschäftigung. Dieser Meinung sind auch einige Kantone.

Zusatzfinanzierung

Die Notwendigkeit einer Zusatzfinanzierung ist unbestritten und die dazu vorgesehene Verwendung der Mehrwertsteuer wird weitgehend begrüsst. Eine Mehrheit spricht sich für eine Erhöhung der Mehrwertsteuer aus, hingegen gehen die Meinungen beim Umfang der Erhöhung auseinander. Insbesondere die bürgerlichen Parteien, die Verbände der Wirtschaft und die Vorsorgeeinrichtungen halten die Mehrwertsteuererhöhung für zu hoch, während die linken Parteien und die Gewerkschaften eher eine Kombination verschiedener Finanzierungsquellen befürworten. Zahlreiche Teilnehmende fordern, dass der Bundesrat das Ausmass des AHV-Finanzierungsbedarfs überprüfen müsse, sollte das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) angenommen werden.

Weiteres Vorgehen

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, ihm so rasch als möglich nach der Abstimmung vom 19. Mai 2019, spätestens aber bis Ende Juni 2019 ein Aussprachepapier vorzulegen. Gestützt darauf will er bis Ende August 2019 die Botschaft zur AHV 21 verabschieden. Diese wird sowohl den Vernehmlassungsergebnissen als auch dem Ausgang der Abstimmung zur STAF Rechnung tragen.

Viele Kantone wollen im Zuge der STAF die Unternehmenssteuern senken, um attraktiv zu bleiben. Die steuerlichen Massnahmen von Bund und Kantonen führen kurzfristig zu Mindereinnahmen von schätzungsweise 2 Milliarden Franken jährlich. Als sozialen Ausgleich soll die AHV jedes Jahr rund 2 Milliarden Franken zusätzlich erhalten. Aktuellen Schätzungen zufolge würde es bei Annahme der STAF ausreichen, die Mehrwertsteuer im Rahmen der AHV 21 um 0,7 Prozentpunkte anstatt um 1,5 Prozentpunkte anzuheben. Allerdings bleibt die Reform der AHV auch bei einer Annahme der STAF-Vorlage notwendig, um die AHV finanziell zu stabilisieren.


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Leiterin Ressort Gesetzgebung AHV/EO
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