Bundesrat nimmt Stellung zum Bericht der GPK-N über die «Ereignisse rund um den Oberfeldarzt der Armee»

Bern, 15.02.2019 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Februar 2019 die Stellungnahme zum Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 12. Oktober 2018 über die «Ereignisse rund um den Oberfeldarzt der Armee» gutgeheissen. Der Bundesrat hält in seiner Stellungnahme fest, dass mit neuen Weisungen im VBS der Forderung eines nachhaltigen Wandels der Betriebskultur nachgekommen wird.

Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates war in ihrem Bericht «Ereignisse rund um den Oberfeldarzt der Armee» zum Schluss gekommen, dass der Fall durch das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) hinreichend aufgearbeitet wurde. Sie bemängelt jedoch die zögerliche Umsetzung einiger Massnahmen und fordert, dass in Bezug auf das Spesenverhalten ein nachhaltiger Wandel in der Betriebskultur des VBS stattfindet.

Vorwürfe aufgearbeitet, Wandel der Betriebskultur

Der Bundesrat teilt die Meinung, dass das VBS die Ereignisse rund um den damaligen Oberfeldarzt hinreichend aufgearbeitet und die nötigen Massnahmen getroffen hat, um die Vorwürfe korrekt aufzuarbeiten. Ebenfalls teilt er die Meinung der GPK-N, dass die auf der Basis der verschiedenen Untersuchungen eingeleiteten Massnahmen sinnvoll waren, auch wenn deren Umsetzung die nötige Zeit in Anspruch genommen hat.

Zudem unterstützt der Bundesrat die Forderung der GPK-N, dass in Bezug auf das Spesenverhalten ein nachhaltiger Wandel in der Betriebskultur des VBS stattfindet. Der Bundesrat sieht diese Forderung mit der Umsetzung der getroffenen Massnahmen erfüllt. Dazu gehören insbesondere die neuen Weisungen über Spesen, Anlässe und Geschenke, die der ehemalige Chef VBS auf September 2018 in Kraft gesetzt hat. In Ergänzung zum Spesenreglement der Bundesverwaltung, die auch für das VBS gültig ist, regeln die neuen Weisungen des VBS die Verantwortlichkeiten und deren Kontrolle. Im Weiteren wird in diesen Weisungen der Rahmen bei Anlässen festgelegt.


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