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Veröffentlicht am 14. Februar 2019

Teilrevision des Waffengesetzes: Bundesrat und Parlament empfehlen ein Ja

Bern, 14.2.2019 - Die Teilrevision des Waffengesetzes, über welche die Schweizer Stimmbevölkerung am 19. Mai 2019 befindet, setzt die neue Waffenrichtlinie der Europäischen Union (EU) um. Die EU und die Schweiz verfolgen dabei dasselbe Ziel: Die missbräuchliche Verwendung von Waffen für kriminelle Zwecke zu bekämpfen. Die Änderungen sind geringfügig, unsere Schiesstradition bleibt erhalten. Sie ermöglichen es der Schweiz, im Verbund der Schengen- und Dublin-Staaten zu bleiben. Für die Sicherheit und das Asylwesen der Schweiz ist das zentral. Bundesrat und Parlament empfehlen ein Ja.