Bundesrat spricht sich zur Zeit gegen Investitionskontrollen aus, aber für ein Monitoring

Bern, 13.02.2019 - Der Bundesrat hat am 13. Februar 2019 den Bericht „Grenzüberschreitende Investitionen und Investitionskontrollen“ gutgeheissen. Dieser zeigt auf, dass die Einführung einer Investitionskontrolle derzeit keinen zusätzlichen Nutzen für die Schweiz böte. Hingegen würde eine Beschränkung des Kapitalflusses in die Schweiz die administrative Belastung erhöhen, Unsicherheit schüren und die Attraktivität des Standortes Schweiz schwächen. Der Bundesrat will aber ein Monitoring durchführen und den Bericht innerhalb der nächsten vier Jahre aktualisieren.

In den vergangenen Jahren haben vermehrt auch staatliche oder staatsnahe Unternehmen aus aufstrebenden Schwellenländern im Ausland Investitionen getätigt, in gewissen Fällen auch mit einem industriepolitisch motivierten Hintergrund. Direktinvestitionen in die Schweiz weckten teilweise Befürchtungen, dass daraus ein Verlust von Arbeitsplätzen, Know-how oder eine Gefährdung der nationalen Sicherheit resultiert.

Der Bundesrat hat sich ausführlich mit diesen potentiellen Risiken befasst. Wie im Bericht gezeigt wird, können die Behörden aufgrund der bestehenden Gesetzgebung bereits heute allfälligen Gefährdungen angemessen entgegenwirken. Im Bereich der Informatik von kritischen Infrastrukturen will der Bundesrat zudem prüfen, wie die Widerstandsfähigkeit gegenüber missbräuchlichen ausländischen Aktivitäten mit gezielten Massnahmen weiter verbessert werden kann.

Der Bundesrat ist alles in allem der Ansicht, dass die Einführung einer behördlichen Kontrolle von Direktinvestitionen zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Mehrwert bringen würde. Eine staatliche Investitionskontrolle führte zu zusätzlichen administrativen Belastungen der betroffenen Unternehmen, zu einer erhöhten Unsicherheit für Investoren und damit zu einer Minderung der Standortattraktivität der Schweiz.

Der Bundesrat ist sich jedoch der möglichen Risiken von Direktinvestitionen bewusst. Er will deshalb ein Monitoring durchführen und den Bericht innerhalb der nächsten vier Jahre aktualisieren. Dieses Instrument kann mit vertretbarem administrativen Aufwand einen allfälligen zukünftigen Handlungsbedarf aufzeigen. Zudem wird der Bundesrat in Zukunft der Frage der Reziprozität mehr Beachtung schenken.

Die offene Politik gegenüber Investitionen aus dem Ausland ist für den Wirtschaftsstandort und damit auch für den Wohlstand der Bevölkerung in der Schweiz von zentraler Bedeutung. Die Schweiz ist seit Jahren ein Magnet für ausländische Direktinvestitionen. Der Bestand an ausländischen Direktinvestitionen betrug 2017 1’088 Milliarden Franken. Gleichzeitig sind Schweizer Unternehmen sehr aktiv im Ausland. Der Bestand der Direktinvestitionen von Schweizer Unternehmen im Ausland betrug 1’228 Milliarden Franken.


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