Arbeitszeit: Revision einer Verordnung zum Arbeitsgesetz
Bern, 13.2.2019 - Der Bundesrat hat am 13. Februar 2019 der Einführung einer neuen Sonderbestimmung für Personal mit Aufgaben der Informations- und Kommunikationstechnik zugestimmt. Gleichzeitig hat er entschieden, die geltende Bestimmung für Angestellte in Gastbetrieben zu lockern. Die revidierte Verordnung tritt am 1. April 2019 in Kraft.