Besuch des UN-Unterausschusses zur Verhütung von Folter abgeschlossen
Bern, 07.02.2019 - Die Delegation des UN-Unterausschusses zur Verhütung von Folter (Subcommittee on Prevention of Torture SPT) hat am Donnerstag ihren ersten Besuch der Schweiz abgeschlossen. Die Delegation besichtigte während ihres zwölftägigen Besuchs verschiedene Einrichtungen des Freiheitsentzugs in den Kantonen Bern, Zürich, Genf und Waadt.
"Wir freuen uns über die ausgezeichnete Zusammenarbeit der schweizerischen Behörden während des Besuches und die Treffen mit der Nationalen Kommission zur Verhütung der Folter (NKVF), mit der wir eng zusammengearbeitet haben", sagte Catherine Paulet, die Leiterin der Delegation am Schlusstreffen mit Behördenvertretern in Bern. "Wir haben die Schweiz ermutigt, die Ressourcen für die NKVF zu erhöhen, um ihre grundlegende Arbeit zum Schutz der Rechte der Personen im Freiheitsentzug zu verstärken."
Der SPT wird nun einen vertraulichen Bericht mit Empfehlungen zuhanden der Behörden des Bundes und der Kantone verfassen. Bernardo Stadelmann, Vizedirektor im Bundesamt für Justiz (BJ), würdigte die Rolle des SPT, welcher der Schweiz einen Blick von aussen biete, um ihre Realität objektiver beurteilen zu können. Er versicherte, dass die Schweiz die Bemerkungen und Empfehlungen des SPT ernst nehmen werde. Regierungsrat Fredy Fässler, Stiftungsratspräsident des Schweizerischen Kompetenzzentrums für den Justizvollzug, unterstrich, dass der Besuch und die Rückmeldung des SPT wichtig seien und die Verantwortlichen im Justizvollzug zur Reflektion anregten.
Das Fakultativprotokoll zur Antifolterkonvention der UNO will durch regelmässige Besuche des SPT und unabhängiger nationaler Kommissionen den Schutz vor Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlungen in den Einrichtungen des Freiheitsentzugs stärken. In der Schweiz nimmt die im Jahr 2010 geschaffene NKVF diese Aufgabe wahr.
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