Radiologie und Inkontinenzmaterialien: Vergütung wird angepasst

Bern, 05.02.2019 - Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat entschieden, dass für sogenannte Positron-Emissions-Tomographien (PET) bei Verdacht auf eine Infektion oder Fieber unbekannter Ursache die Leistungspflicht eingeführt wird. Die Höchstvergütungsbeträge (HVB) für Inkontinenz- und Stomamaterialien werden gesenkt.

Die Positron- Emissions-Tomographie kann bei Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion oder bei Fieber mit unbekannter Ursache zur Klärung der Entzündungsursache oder -lokalisation eingesetzt werden, falls die üblichen Diagnostikmittel und bildgebenden Verfahren (Röntgen, CT, MRI) keine befriedigenden Resultate liefern. Diese Indikation wird neu ab dem 1. März 2019 von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet. Im Weiteren wird als neue Leistung zur Inkontinenzbehandlung die Perkutane Elektroneuromodulation des Tibialnervs (PTNS) in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV, Anhang 1) als leistungspflichtig aufgeführt.

Anpassungen der Mittel- und Gegenständeliste
Im Rahmen der Revision der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) wurde das Kapitel der Kompressionsstrümpfe neu strukturiert. Neu wird bei den massgefertigten Strümpfen zwischen maschinell rundgestrickten und von Hand mit flachgestrikten Materialien gefertigten Strümpfen unterschieden. Auch werden neu Anziehhilfen für Patienten, die die Strümpfe nicht mehr selbständig an- und abziehen können, in die MiGel aufgenommen. Weiter wurden auch die Kapitel zu Inkontinenz- und Stomamaterialien vollständig überarbeitet. Die maximal pro Jahr von der OKP vergüteten Beträge werden aufgrund des Vergleichs mit den Preisen im Ausland gesenkt. Sämtliche Anpassungen der MiGeL treten am 1. April 2019 in Kraft.

Früherkennung von Darmkrebs – Befreiung von der Franchise
Seit 2013 werden die Kosten von Untersuchungen zur Früherkennung von Darmkrebs von der OKP übernommen. Zudem sieht das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) vor, dass Leistungen im Rahmen von Präventionsprogrammen von der Franchise befreit werden können. In sechs Kantonen (Waadt, Uri, Neuenburg, Jura, Bernjurassische Bezirke, Genf) sind Programme eingeführt worden, bei welchen die Untersuchungen zur Darmkrebsfrüherkennung mittels Stuhltest oder Darmspiegelung von der Franchise befreit sind. Neu werden auch die Tests im Rahmen des im Kanton Wallis vorbereiteten Programms von der Franchise befreit.
Neben diesen Änderungen sind eine Reihe weiterer Anpassungen der KLV und ihrer Anhänge (Anhang 1 ärztliche Leistungen, Mittel- und Gegenständeliste sowie Analysenliste) vorgenommen worden.


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