Bundesrat verabschiedet Standortbestimmung zur Fischerei
Bern, 30.01.2019 - Der Bundesrat hat am 30. Januar 2019 den «Bericht Standortbestimmung zur Fischerei in Schweizer Seen und Fliessgewässern» gutgeheissen. Er erfüllt damit ein Postulat der nationalrätlichen Umweltkommission (UREK-N). Der Bericht beschreibt den ökologischen Zustand der Schweizer Fischereigewässer, fasst die sozioökonomische Situation der Fischerei zusammen und formuliert Massnahmen und Empfehlungen zur nachhaltigen Nutzung der einheimischen Fischbestände.
Die Schweizer Fliessgewässer und Seen stehen unter Druck: Gewässerkorrekturen und Verbauungen, Rückstände aus Düngemitteln und Pestiziden, Nährstoffe und Mikroverunreinigungen aus Haushalt, Industrie und Landwirtschaft, die Wasserkraftnutzung sowie zunehmend die Auswirkungen des Klimawandels und gebietsfremde Arten beeinträchtigen die Schweizer Gewässer stark. Ihre grosse Belastung durch Nährstoffe wurde zwar ab Mitte des letzten Jahrhunderts mit dem Bau von Abwasseranlagen, dem Phosphatverbot in Waschmitteln und verschiedenen Auflagen in der Landwirtschaft reduziert. In der Hälfte der 20 grössten Schweizer Seen sind die Anforderungen der Gewässerschutzverordnung zur minimalen Sauerstoffkonzentration aber noch nicht erreicht.
Der Bundesrat hat am 30. Januar 2019 den Bericht «Standortbestimmung zur Fischerei in Schweizer Seen und Fliessgewässern» gutgeheissen. Dieser erfüllt ein Postulat (15.3795) der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N). Ausgehend vom ökologischen Zustand der Schweizer Gewässer, der sozioökonomischen Lage der Fischerei (siehe Kasten) und der zentralen Bedeutung der Ressource Wasser für die Schweiz empfiehlt der Bundesrat, bestehende Massnahmen konsequent umzusetzen. Er schlägt zudem ein Bündel von neuen Massnahmen vor, um den Herausforderungen der Fischerei zu begegnen und Synergien mit anderen Leistungen der Gewässer zu nutzen.
Die Anstrengungen von Bund und Kantonen zum Schutz und zur Aufwertung der Gewässer müssen konsequent weitergeführt werden. Die Massnahmen sehen vor, dass die Gewässer als Lebensräume für die Fische in guter Qualität zu erhalten und zu fördern sind sowie im Rahmen des revidierten Gewässerschutzgesetzes und des Bundesgesetzes über die Fischerei renaturiert werden müssen. Zudem ist dem Klimawandel Rechnung zu tragen, indem naturnahe Temperaturen, ein steter Abfluss und eine hohe Wasserqualität gefördert werden. Zu letzterem trägt der gezielte Ausbau von Kläranlagen zur Reduktion von Mikroverunreinigungen und die Umsetzung des vom Bundesrat 2017 beschlossenen Aktionsplans Pflanzenschutzmittel bei.
Aufgrund der Defizite bei den Gewässerlebensräumen steht insbesondere die Berufsfischerei vor grossen Herausforderungen, welche aufgrund enger sozioökonomischer Rahmenbedingungen zusätzlich zunehmen. Die kantonalen Fischereibehörden können bei der fischereilichen Nutzung zur Verbesserung der Lage beitragen. So unterstützen seespezifische Lösungen und eine langfristige Planung und Steuerung der Fischerei die nachhaltige Nutzung. Die Forschung zum Fischereimanagement und zu See-Ökosystemen soll gestärkt werden. Eine nationale Plattform zur Berufsfischerei unter Leitung der Kantone kann den Dialog, den Wissenstransfer und das Verständnis zwischen den Akteuren fördern. Weiter empfiehlt der Bundesrat den Berufsfischern und ihren Branchenorganisationen, den Austausch von Wissen zwischen den Betrieben zu fördern und so die Innovationskraft der Branche zu stärken. Um die Vermarktung zu optimieren, könnte mit einem Label für Schweizer Fische aus Wildfang die hohe ökologische Qualität hervorgehoben und so ein besserer Preis erzielt werden.
Fischerei in der Schweiz in Zahlen
In der Schweiz sind 262 Berufsfischerinnen und Berufsfischer im Haupt- oder Nebenberuf und rund 150'000 Freizeit-Anglerinnen und -Angler aktiv. Zum gesamtschweizerischen Fangertrag trägt die Berufsfischerei 75 Prozent und die Angelfischerei 25 Prozent bei. Der aktuelle jährliche Fangertrag der Berufsfischerei liegt bei rund 1’350 Tonnen, das Zehnjahresmittel von 2000 bis 2010 beträgt 1’600 Tonnen. Der Konsum von Süsswasser- und Meeresfischen sowie Meeresfrüchten hat in der Schweiz in den letzten Jahrzehnten stark zugenommen. Er stieg innerhalb von 30 Jahren von knapp sieben Kilogramm auf fast neun Kilogramm pro Person und Jahr. Der Beitrag der Schweizer Berufsfischerinnen und -fischer an den Gesamtkonsum der Fischereizeugnisse beträgt rund zwei Prozent. Gemäss dem Bericht des Bundesrates erhalten Fische aus der einheimischen Berufsfischerei durchgehend sehr gute Bewertungen bezüglich Nachhaltigkeit. Die Nachfrage nach einheimischen Fischen aus Wildfang übersteigt das Angebot.
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