Mittel- und Gegenständeliste: Bundesrat nimmt Stellung

Bern, 18.01.2019 - Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 16. Januar 2019 mit dem Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S) zur Revision der Mittel- und Gegenständeliste befasst. Er stellt mit Befriedigung fest, dass die GPK-S die geleistete Arbeit positiv würdigt. Gleichzeitig nimmt er Stellung zu den im Bericht geäusserten Empfehlungen.

In der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) ist die Vergütung von medizinischen Gegenständen geregelt, die Patientinnen und Patienten auf ärztliches Rezept beziehen und selbst anwenden können. Für alle Produkte werden die maximal von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergüteten Beträge (Höchstvergütungsbeträge = HVB) festgelegt. Seit 2015 überprüft das BAG schrittweise die gesamte MiGeL-Liste. Die Revisionsarbeiten werden dieses Jahr abgeschlossen. Die GPK-S begrüsst die bisherigen Arbeiten und formuliert Empfehlungen. Sie betreffen die Bilanz der Einsparungen, das Monitoring, die Datenqualität, die Aufsicht über die Abgabestellen und die Transparenz über die Verfahrensschritte.

Bilanz und Monitoring lanciert
Der Bundesrat hält in seiner Stellungnahme fest, dass die Bilanz der Kostenauswirkungen der Revision und ein Kostenmonitoring zu den verschiedenen Produktebereichen vom EDI bereits vorgesehen und die Arbeiten im Gange sind. Das Monitoring der MiGeL-Kosten soll ab dem Jahr 2020 durchgeführt und entsprechende Berichte periodisch veröffentlicht werden.

Verfahrensschritte werden publiziert
Die Methoden und Verfahrensschritte zur Überprüfung der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW-Kriterien) medizinischer Mittel und Gegenstände wurden erarbeitet und die an der Revision beteiligten Akteure darüber informiert. Im Verlauf dieses Jahres sollen weitere Informationen auf der BAG-Website veröffentlicht werden.

Überprüfung der Datengrundlagen
Der Bundesrat weist darauf hin, dass das BAG gemeinsam mit den Versichererverbänden analysieren wird, wie die Datenqualität der MiGeL-Kosten verbessert werden kann. Die Analyse findet im Rahmen der Arbeiten zum Kostenmonitoring statt. Die vorhandenen Datenbanken und Statistiken erfassen derzeit ausschliesslich die Gesamtkosten, jedoch keine Informationen betreffend Art, Anzahl und Menge der vergüteten Produkte.

Aufsicht über Abgabestellen: Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf

Die GPK-S empfiehlt dem Bundesrat, die Pflicht der Versicherer zur Beaufsichtigung der Abgabestellen sowie auch Sanktionsmöglichkeiten in den Rechtsgrundlagen zu präzisieren. Der Bundesrat weist darauf hin, dass er im Rahmen des Kostendämpfungsprogramms die Stärkung der Rechnungskontrolle durch die Versicherer vorsieht. Zusammen mit der periodischen Überprüfung der Höchstvergütungsbeträge (HVB) auf der Basis des Auslandpreisvergleichs kann die Wirtschaftlichkeit gewährleistet und Missbräuche verhindert werden. Der Bundesrat erachtet weitere Massnahmen derzeit als nicht angezeigt. Dies gilt auch für die Prüfung einer stärkeren Konzentration der Abgabestellen.


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