Schweiz und Äthiopien regeln Zusammenarbeit im Rückkehrbereich

Bern-Wabern, 16.01.2019 - Die Schweiz und Äthiopien haben ihre Zusammenarbeit im Bereich der Rückkehr von Personen, die sich irregulär in der Schweiz aufhalten, rechtlich geregelt. Im Rahmen dieser Vereinbarung verpflichtet sich Äthiopien, die Schweiz bei der Feststellung der äthiopischen Staatsangehörigkeit zu unterstützen und ihre Staatsangehörigen, die sich ohne Aufenthaltsrecht in der Schweiz aufhalten, zurückzunehmen.

Die Zusammenarbeit mit Äthiopien im Bereich der Wegweisung abgewiesener Asylsuchender war in der Vergangenheit für alle europäischen Staaten schwierig. Im Februar 2018 konnte die EU schliesslich eine Vereinbarung mit dem afrikanischen Staat abschliessen und so die Zusammenarbeit im Rückkehrbereich rechtlich regeln.

Nach dem Besuch einer Delegation des Staatssekretariates für Migration (SEM) im November 2018 in Addis Abeba erklärte sich Äthiopien bereit, diese Vereinbarung mit der EU auf die Schweiz auszudehnen. Nun hat Äthiopien diese Vereinbarung mit der Schweiz im Rückkehrbereich offiziell bestätigt. Äthiopien erklärt sich bereit, eigene Staatsangehörige ohne Aufenthaltsrecht in der Schweiz zurückzunehmen. Darüber hinaus hält das Abkommen die Abläufe zur Prüfung und Feststellung der äthiopischen Staatsangehörigkeit ebenso fest. Neben der Möglichkeit zur freiwilligen Rückkehr bestehen nun also auch rechtliche Grundlagen für zwangsweise Rückführungen nach Äthiopien.

Mit dem Ziel, die gesellschaftliche Wiedereingliederung zurückkehrender äthiopischer Staatsbürger zu fördern, wird die Schweiz ein Projekt der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und der äthiopischen Agency for Refugees and Reintegration Affairs (ARRA) zur Reintegration unterstützen.

Erste Effekte schon im 2018 - Zunahme der freiwilligen Rückkehr

Letztes Jahr war bereits eine äthiopische Delegation in der Schweiz, um erste Identitätsbefragungen durchzuführen. In der Folge konnte die Schweiz in der zweiten Jahreshälfte erste ausreisepflichtige Personen zwangsweise nach Äthiopien zurückführen. Zuvor waren zwangsweise Rückführungen ohne gültige Reisedokumente nicht möglich. Weitere 28 Personen reisten freiwillig nach Äthiopien zurück - dies entspricht einer Zunahme von 16,6 Prozent gegenüber 2017 beziehungsweise 133 Prozent gegenüber 2016. Aktuell halten sich noch rund 300 ausreisepflichtige Personen aus Äthiopien mit einer rechtskräftigen Wegweisung in der Schweiz auf.

Die Schweiz ist mit einer Rückweisungsquote von 56,8 Prozent (2017) eines der effizientesten Länder Europas im Bereich des Wegweisungsvollzuges. Innerhalb der EU lag dieser Wert im gleichen Jahr bei 36,6 Prozent. Entsprechend konnten die Vollzugspendenzen seit Herbst 2013 von 7293 auf 4011 Fälle reduziert werden.


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