Gemeinsamer Bericht über die Risikobewertung von gentechnisch veränderten Pflanzen

Bern, 20.12.2018 - Der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen ist in der Schweiz aufgrund eines Moratoriums bis 2021 verboten. Einige gentechnisch veränderte Organismen (GVO) sind als Tierfutter und Lebensmittel bewilligt. Nach der letzten Bewilligung eines GVO organisierte das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) zusammen mit der Schweizer Allianz Gentechfrei (SAG) eine Reihe von Rundtisch-Gesprächen zur Risikobewertung. Der Bericht, der diese Gespräche zusammenfasst, liegt nun vor. Darin werden Beobachtungen festgehalten und Empfehlungen abgegeben bezüglich früherer, heutiger und künftiger Bewertungsverfahren von GVO.

Obwohl einige GVO in der Schweiz zugelassen sind, werden heute aufgrund des starken Widerstands der Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten GVO-Lebens-oder Futtermittel weder importiert noch verwendet (www.agrarbericht.ch). Gleichzeitig wird die Liste der GVO, die in Europa und anderswo auf der Welt zugelassen sind, immer länger. Aus diesem Grund müssen die Behörden die Prozesse zur Risikobewertung von GVO laufend dem aktuellen Stand der Wissenschaft anpassen.

Im 2015 wurde der Gentech-Mais TC1507, der ein insektizides Toxin bildet, als Tierfutter zugelassen. Die SAG kritisierte den Entscheid sowie die Risikobeurteilung und startete mit den hierfür zuständigen Bundesämtern einen Dialog. Das BLW leitete den Dialog mit den betroffenen Akteuren der Zivilgesellschaft im Sinne der Transpa-renz und Wissenschaftlichkeit. An zahlreichen Rundtisch-Gesprächen kamen unabhängige Experten zusammen, um die grundlegenden Aspekte der Risikobewertung von GVO zu beschreiben, zu analysieren und zu diskutieren.

Zum Dialog wurde ein Bericht verfasst, der nun vorliegt. Der Bericht beschreibt das heutige Verfahren der Risikobewertung, das eine Beschreibung des GVO, eine Vergleichsanalyse, eine toxikologische Analyse und eine Analyse der Allergenität umfasst. Ausserdem werden bestimmte GVO, die eine Insektenresistenz aufweisen, detailliert besprochen.

Erstmals nehmen das BLW und die Organisationen Stellung zu den Stärken und Schwächen der Risikobeurteilung am Beispiel einer Futtermittelzulassung. Die Grenzen des experimentellen Studienaufbaus, der statistischen Auswertung (Differenz- und Equivalenztests) und der Toxizitätsanalysen mit Versuchstieren und deren Dauer (90 Tage vs. 2 Jahre) werden aufgezeigt.

Im Bericht werden zudem Empfehlungen abgegeben, insbesondere im Hinblick auf den Zugang zu Rohdaten und bezüglich der Grenzen ihrer Auslegung. Zu vage oder gar übereilte Interpretationen von wenig überzeugenden Daten sollten in den Risikobeurteilungen vermieden werden. Abschliessend wird noch darauf hingewiesen, dass das Risikobewertungsverfahren ein Werkzeug zur Entscheidungsfindung und kein Entscheidungsinstrument ist.


Adresse für Rückfragen

Markus Hardegger, Leiter Fachbereich Genetische Ressourcen und Technologien, Bundesamt für Landwirtschaft, Tel: +41 58 464 98 51



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Bundesamt für Landwirtschaft
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