Bericht der Schweiz zur Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen
Bern, 19.12.2018 - An seiner Sitzung vom 19. Dezember 2018 hat der Bundesrat den Bericht verabschiedet, der die Massnahmen der Schweiz zur Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen erläutert. Unter anderem wurde ein nationales «Netzwerk» geschaffen, dass das Auffinden vermisster bzw. potentiell verschwundener Personen im Freiheitsentzug erleichtert. Bisher ist in der Schweiz allerdings kein Fall von Verschwindenlassen im Sinne des Übereinkommens bekannt. Der Umsetzungsbericht wird nun dem UNO-Ausschuss über das Verschwindenlassen unterbreitet.