Genehmigung von Freihandelsabkommen: Vernehmlassung eröffnet

Bern, 19.12.2018 - Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2018 die Vernehmlassung zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über die Genehmigung von Freihandelsabkommen eröffnet. Das Gesetz soll die Zuständigkeit zur Genehmigung von Freihandelsabkommen regeln, wenn diese im Vergleich zu bereits abgeschlossenen Abkommen keine Neuerungen enthalten.

Die ab 2003 entwickelte Praxis der «Standardabkommen» räumt der Bundesversammlung die Befugnis zur selbständigen Genehmigung von internationalen Abkommen ein, die inhaltlich vergleichbar mit früher abgeschlossenen Abkommen sind und im Vergleich zu diesen keine wichtigen zusätzlichen Verpflichtungen für die Schweiz schaffen. Sie sieht in solchen Fällen somit keine Unterstellung unter das fakultative Referendum vor. Davon betroffen waren neben Freihandelsabkommen auch Investitionsschutzabkommen, Doppelbesteuerungsabkommen und Sozialversicherungsabkommen. 2016 entschied der Bundesrat, dass zur Fortführung dieser Praxis eine Gesetzesgrundlage notwendig ist, weshalb er nun einen Vorentwurf für ein Bundesgesetz über die Genehmigung von Freihandelsabkommen vorlegt.

Der Wohlstand der Schweiz hängt wesentlich von der Integration in internationale Handelsflüsse ab. Die Schweiz verfolgt daher eine aktive Freihandelspolitik und verfügt derzeit – neben dem Freihandelsabkommen mit der EU und der EFTA-Konvention – über 30 Freihandelsabkommen mit 40 Partnern. Die Schweiz ist bemüht, dieses Netz um attraktive Freihandelspartner zu erweitern und ältere Abkommen zu modernisieren. 

Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 2. April 2019.

Die Vernehmlassungsunterlagen können über die folgende Internetadresse bezogen werden: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html


Adresse für Rückfragen

Karin Büchel, Leiterin Ressort
Freihandelsabkommen / EFTA
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Telefon: 058 462 88 16



Herausgeber

Der Bundesrat
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Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
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