Erarbeitung des SIL-Objektblatts für den Flugplatz Sitten in Angriff genommen

Bern, 18.12.2018 - Am Montag, dem 17. Dezember 2018, hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) den Startschuss für die Ausarbeitung des Objektblatts des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für den Flugplatz Sitten gegeben. Nachdem sich die Luftwaffe vom Flugplatz Sitten zurückgezogen hat, soll nun im Zuge dieses Prozesses der künftige Rahmen für den Betrieb und die Entwicklung der Flugplatzinfrastruktur abgesteckt werden. Ausserdem gilt es, die Kohärenz dieser Vorhaben mit dem Richtplan des Kantons Wallis zu gewährleisten. Die Arbeiten dazu dürften mehrere Jahre dauern. Die Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Stellen – neben dem BAZL das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), der Kanton Wallis und die Stadt Sitten (Flugplatzhalterin) – haben sich gestern zu einer ersten Sitzung getroffen.

Der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) ist das Raumplanungsinstrument des Bundes für die zivile Luftfahrt. Bereits im Jahr 2000 definierte der Bundesrat die allgemeinen Ziele des SIL. Der SIL enthält für jeden Flugplatz ein Objektblatt, in dem für alle Anlagen die Vorgaben aus dem Konzeptteil konkretisiert werden. Das Objektblatt legt den Rahmen für künftige Aus- und Umbauten der Infrastruktur des Flugplatzes behördenverbindlich fest. Es enthält verbindliche Vorgaben zu den betrieblichen Rahmenbedingungen, zum Flugplatzperimeter, zur Lärmbelastung und Hindernisbegrenzung, zum Natur- und Landschaftsschutz sowie zur Erschliessung. Das Objektblatt ist Voraussetzung für die Genehmigung des Betriebsreglements und die Bewilligung von Flughafenanlagen (Plangenehmigung).

Die Erarbeitung der Objektblätter erfolgt in zwei Phasen. Die erste Phase beinhaltet einen Koordinationsprozess, an dem die zuständigen Stellen von Bund und Kantonen, die betroffenen Gemeinden sowie der Flugplatzhalter beteiligt sind. Die Ergebnisse werden in einem Koordinationsprotokoll festgehalten.

Die zweite Phase umfasst das Verfahren nach den Bestimmungen der Raumplanungsverordnung. Wesentliche Bestandteile des Verfahrens sind die Anhörung der Behörden und die Mitwirkung der Bevölkerung sowie die Abstimmung des Objektblatts mit dem kantonalen Richtplan.

An der Sitzung vom 17. Dezember 2018 in Sitten hat das BAZL den Koordinationsprozess eingeleitet, der für die Ausarbeitung des SIL-Objektblatts für den Flugplatz Sitten erforderlich ist. Die aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, des Kantons Wallis und der Stadt Sitten (Flugplatzhalterin) zusammengesetzte Arbeitsgruppe hat die Aufgabe, die Projekte für die bauliche und betriebliche Entwicklung des Flugplatzes unter dem Aspekt der Auswirkungen auf die Umgebung unter die Lupe zu nehmen. Dabei muss auch der Tatsache Rechnung getragen werden, dass die Luftwaffe den Flugplatz Sitten seit dem 1. Januar 2018 nur noch in beschränktem Umfang nutzt.

Bei der Ausarbeitung des Objektblatts ist eine laufende Koordination zwischen den zuständigen Bundesstellen, dem Kanton Wallis und der Stadt Sitten (Flugplatzhalterin) vorgesehen. Es wird mehrere Jahre dauern, bis das SIL-Objektblatt dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet werden kann.


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